Brunner: Beenden Wild-West-Zeiten bei Kryptomärkten und positionieren Österreich als verlässlichen Standort für digitale Finanzinnovationen Erster Schritt mit 30. Juni 2024 zur Schaffung fairen Wettbewerbs und Konsumentenschutzes. Vollbetrieb Ende des Jahres
Das Finanzministerium schafft die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen für einen harmonisierten Rechtsrahmen für den Markt von Kryptowährungen. Diese Maßnahme folgt der im Juni 2023 auf EU-Ebene erlassenen Markets in Crypto-Assets (MiCA)-Verordnung, die darauf abzielt, Innovationen zu fördern und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten sowie Kleinanleger zu schützen. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) übernimmt die Aufsichtsrolle.
Die MiCA-Verordnung führt ab 30. Dezember 2024 erstmals detaillierte Rechtsvorschriften für Kryptowerte und die dazugehörigen Dienstleistungen ein, die bislang von europäischen Finanzdienstleistungsgesetzen unberücksichtigt blieben. Fortan wird es insbesondere möglich sein, dass Kryptowertedienstleister mit der Zulassung in Österreich im Wege des sogenannten „EU-Passporting“ ihre Dienstleistungen innerhalb der gesamten EU anbieten können. Bisher war dafür eine separate Registrierung bzw. Zulassung in jedem einzelnen Mitgliedstaat der EU notwendig. Das Gesetz, mit dem die EU-weit gültige Verordnung in Österreich begleitet wird (MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz – MiCA-VVG), tritt Ende Juli 2024 in Kraft und schafft wichtige Rahmenbedingungen, die Österreich weiter als attraktiven Standort für FinTech-Unternehmen positionieren.
„Die FMA kann künftig Kryptowertedienstleistern in Österreich eine Zulassung erteilen. Mit diesem Schritt schließen wir die Tür zu den Wild-West-Tagen der Kryptowerte, indem wir Rechtsklarheit schaffen und die Integrität des noch jungen Kryptowertemarktes stärken. Unser Ziel ist es, Österreich als verlässlichen Standort für digitale Finanzinnovationen zu positionieren und zugleich den Schutz der Anleger zu garantieren“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Ansiedlung von FinTech-Unternehmen wird unterstützt
Die Ansiedlung von FinTech-Unternehmen wird durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen begleitet. Dazu zählen die Bereitstellung von Infrastruktur, der Aufbau von Netzwerken und die enge Zusammenarbeit mit lokalen Bildungseinrichtungen. Diese Bemühungen schaffen nicht nur eine attraktive Umgebung für weitere Technologieunternehmen, sondern ziehen auch internationale Talente an, die die Innovationskraft Österreichs weiter befeuern.
Durch die Ansiedlung von führenden Technologieunternehmen, insbesondere aus den Bereichen FinTech und Künstliche Intelligenz, stärkt Österreich nicht nur seinen Ruf als Innovationszentrum, sondern fördert auch wirtschaftlichen Wohlstand und hochwertige Arbeitsplätze.
Verordnung schafft klare Spielregeln für den Umgang mit Kryptowerten
Die MiCA-Verordnung enthält Regelungen für das öffentliche Anbieten von Kryptowerten, deren Zulassung zum Handel, Eigenmittel für Emittenten von Kryptowerten, das Halten einer Vermögenswertereserve für Kryptowerte, Widerrufs- und Rücktauschmöglichkeiten für Kleinanleger, die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen und Maßnahmen zur Verhinderung und Verbot von Marktmissbrauch. Sie gilt vollumfänglich ab 30. Dezember 2024. Zwei wichtige Titel der Verordnung, die Emittenten bestimmter Kryptowerte betreffen, gelten bereits seit 30. Juni 2024.
Die FMA als zuständige Behörde soll mit den erforderlichen Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen zur Überwachung der Einhaltung der MiCA-Verordnung ausgestattet werden. Daneben werden weitere notwendige Bestimmungen zu Verfahrens- und Aufsichtsaspekten wie etwa Meldeverpflichtungen geschaffen.
Kryptowerte gehören zu den wichtigsten Anwendungen der innovativen Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und ermöglichen die digitale Darstellung von Werten oder Rechten. Sie werden daher national und global z.B. als Zahlungsmittel verwendet. Kryptowerte können Marktteilnehmern erheblichen Nutzen beispielsweise dadurch bringen, dass sie im grenzüberschreitenden Kontext kostengünstigere und effizientere Zahlungen ermöglichen.