Brunner: Lebensmittelspenden schon ab August steuerbefreit Regierung zieht Maßnahme im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung vor

Am Mittwoch beschloss der Nationalrat die Steuerbefreiung für Lebensmittelspenden und nichtalkoholische Getränke an mildtätige Einrichtungen. Die Maßnahme, die ursprünglich für Jänner 2025 geplant war, tritt nun vorgezogen bereits zum 1. August 2024 in Kraft und ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung.

„Wir müssen in allen Lebensbereichen mit Hausverstand agieren. Weil die bisherige steuerliche Regelung dazu führt, dass kostbare und hochwertige Lebensmittel nicht an karitative Einrichtungen gespendet werden, ändern wir das. Es gibt keinen Grund, mit dieser sinnvollen Maßnahme zu warten und daher wird sie bereits ab 1. August in Kraft treten“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Die Befreiung zielt darauf ab, verzehrbare Lebensmittel und nichtalkoholische Getränke vor der Vernichtung zu bewahren, was sowohl aus ökologischen als auch aus sozialen Gründen geboten ist. Die Änderung der Umsatzsteuerregelungen wurde durch eine Anpassung der EU-rechtlichen Grundlagen möglich.

Karitative Einrichtungen, die stark auf Spenden von Supermärkten angewiesen sind, können durch diese Regeländerung effektiver unterstützt werden. Bisher waren Supermärkte oft durch umsatzsteuerliche Belastungen gehindert, Lebensmittel zu spenden, da auch für geschenkte Waren Steuern fällig wurden. Diese neue Regelung erleichtert es, Lebensmittel dort einzusetzen, wo sie am meisten benötigt werden: bei der Versorgung bedürftiger Menschen.

Grundsätzlich erhalten Händler beim Einkauf von Waren die von ihnen bezahlte Umsatzsteuer später als Vorsteuer zurück. Erfolgt dann eine Entnahme der Ware für Zwecke, die außerhalb des Unternehmenszwecks liegen, unterliegt diese Entnahme der Umsatzsteuer. Dadurch wird der ursprünglich gewährte Vorsteuerabzug neutralisiert. Das bedeutet jedoch, dass ein Unternehmer, der eine Ware für Spendenzwecke entnimmt, grundsätzlich Umsatzsteuer dafür abführen muss. Wird die Ware hingegen nicht gespendet, sondern vernichtet, fällt keine Umsatzsteuer an. Mit der neuen Regelung wird das geändert, um Verschwendung zu vermeiden und sinnvolle und gemeinnützige Verwendungen von Lebensmitteln zu fördern.