Finanzpolizei ahndet 190 Fouls bei EM-Public Viewings: 630.000 Euro Strafen beantragt 131 arbeitsrechtliche Verstöße und 55 Registrierkassenverstöße
Bereits zu Beginn der Fußball-Europameisterschaft kündigte die Finanzpolizei an, Schwerpunktkontrollen bei Public Viewings durchzuführen. Nun liegt die Bilanz vor, die zeigt, dass nicht alle Betriebe einen „Fair Play“-Gedanken bei ihren Geschäften an den Tag gelegt haben: Bei 170 kontrollierten Unternehmen wurden insgesamt 131 arbeitsrechtliche Verstöße und 55 Übertretungen bei Registrierkassen festgestellt. Den Betrieben drohen Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 350.000 Euro und Finanzstrafen in einer Maximalhöhe von bis zu 280.000 Euro.
„Wer sich nicht an die Spielregeln hält und sich dadurch einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft, muss mit den Konsequenzen in Form von Geldstrafen rechnen. Die Arbeit der Finanzpolizei trägt damit wesentlich zum Schutz der ehrlichen Betriebe bei“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Die Finanzpolizei kontrollierte im Rahmen der Schwerpunktaktion vor allem Gastronomiebetriebe, aber auch Securityfirmen, Wettanbieter und Fanartikelverkäufer standen im Fokus. An 91 Einsatzorten in ganz Österreich wurden so insgesamt 170 Betriebe von 234 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzpolizei überprüft. Dabei stellten die Finanzbediensteten u.a. 84 Übertretungen nach dem ASVG, 30 nach dem Arbeitszeitgesetz, 9 nach dem Ausländer-Beschäftigungsgesetz, 7 nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz sowie eine nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz fest. Darüber hinaus wurden in 4 Fällen Verstöße gegen die Gewerbeordnung aufgedeckt.
Auch mit den Registrierkassen nahmen es nicht alle Betriebe so genau: Insgesamt 55 Verstöße wurden hier aufgedeckt, die meisten (24) betrafen die Nichterteilung von Kassenbelegen bzw. wurde in 12 Fällen die Registrierkasse einfach nicht verwendet. In 6 Fällen war die gesetzlich vorgeschriebene Registrierkasse nicht einmal vorhanden.
Für die betroffenen Betriebe gibt es nun eine Nachspielzeit: Ihnen drohen Strafen in einer Gesamthöhe von bis zu 630.000 Euro.