Brunner/Kocher: „Müssen Lohn- und Sozialdumping einen Riegel vorschieben“ Präsentation der Schwerpunkte des Kontrollplans Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung 2024 und Bericht über Kontrollen 2023
Eine zentrale Aufgabe der Republik ist, auf die Einhaltung geltender Gesetze zu achten, da nur so die heimische Wirtschaft sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unlauteren Praktiken wie Lohndumping oder Sozialbetrug geschützt werden können.
„Unsere Kontrollorgane sollen durch ihre Tätigkeit allen Arbeitenden das für ihre erbrachte Leistung zustehende Entgelt sichern und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen gewährleisten“, so Finanzminister Magnus Brunner.
„Es ist uns ein besonderes Anliegen, Lohn- und Sozialdumping bestmöglich zu bekämpfen und faire Arbeitsbedingung sowie gerechte Entlohnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen“, betonte Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Die Umsetzung dieser Gesetze erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft. Finanzminister Magnus Brunner und Arbeitsminister Martin Kocher betonten die gute Kooperation der beiden Ressorts und präsentierten heute Vormittag, gemeinsam mit dem Leiter der Finanzpolizei, Wilfried Lehner, die Schwerpunkte des Kontrollplans Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung 2024 sowie eine Bilanz des Kontrollplans 2023.
Der Kontrollplan ist nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz (LSD-BG) einmal jährlich zu erstellen und bildet auf Basis einer Risikobewertung den Rahmen, der die wichtigsten Schwerpunkte der Kontrolltätigkeit und ein Mengengerüst für eine wirksame Kontrolle vorgibt. „Mit dem jährlichen Kontrollplan stellen wir sicher, dass die Finanzpolizei über ausreichend Personal verfügt und passende Vorgaben hat, um effektive Kontrollen im Rahmen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes durchführen zu können“, erklärte Brunner. „Das ist wichtig, um Betrug zu verhindern, durch den sich einige wenige Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und dadurch dem Großteil der redlichen Unternehmen schaden. Durch effektive Kontrollen im Rahmen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes sorgen wir dafür, dass Gesetzesbrüche rasch aufgedeckt werden und schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die korrekt handelnden Betriebe vor Lohn- und Sozialdumping“, sagte Kocher weiter.
2024 liegt ein besonderer Fokus auf den Bereichen Hotel, Gastronomie und Tourismus, Bau- und Baunebengewerbe sowie der Security- und Eventbranche.
„Die Anzahl der nach Österreich entsendeten Personen steigt heuer nur moderat, was bedeutet, dass die Auswirkungen auf den heimischen Arbeitsmarkt tendenziell nicht mehr so stark sind wie in den Vorjahren. Die Bekämpfung des Lohndumpings wird aber immer mehr zu einer internationalen Herausforderung, weshalb Kooperationen auf europäischer Ebene eine entscheidende Rolle spielen. So ist Österreich nach Deutschland jenes europäische Land, das die meisten gemeinsamen Aktionen der Europäischen Arbeitsbehörde durchgeführt hat“, erklärte der Leiter der Finanzpolizei, Wilfried Lehner.
Im Kalenderjahr 2023 hat die Finanzpolizei insgesamt 1.402 Betriebe nach dem LSD-BG überprüft, die aus dem Ausland nach Österreich hereingearbeitet haben. Bei diesen Unternehmen wurden 3.443 entsendete oder überlassene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kontrolliert, von welchen insgesamt 233, also rund 7 Prozent, von Unterentlohnung betroffen waren. Die Finanzpolizei konnte wegen Nichtbereithaltens/-stellens von Melde- oder Lohnunterlagen insgesamt 399 Strafanträge an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden stellen und Geldstrafen in Höhe von insgesamt rund 4,4 Mio. Euro beantragen.
„Diese Erfolge sind der professionellen Zusammenarbeit der Kontrollorgane zu verdanken. Vor allem die 450 engagierten Kolleginnen und Kollegen der Finanzpolizei tragen durch ihre professionelle Arbeit zu mehr Gerechtigkeit in unserem Land bei“, sind sich Brunner und Kocher einig.