Brunner: 2 Milliarden Euro Entlastung für 2025

Durch die abgeschaffte kalte Progression werden die Menschen im kommenden Jahr mit knapp 2 Milliarden Euro entlastet. Das bedeutet: Mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern. Den Menschen bleibt mehr Netto vom Brutto.

Alle Steuerstufen (außer jene des Höchststeuersatzes von 55% bei Einkommen ab 1 Mio. Euro) werden um knapp 4 Prozent angehoben.

Die neuen Tarifstufen ab 2025

  • erste Tarifstufe 13.308 Euro
  • zweite Tarifstufe 21.617 Euro
  • dritte Tarifstufe 35.836 Euro
  • vierte Tarifstufe 69.166 Euro
  • fünfte Tarifstufe 103.072 Euro

Die Absetzbeträge samt der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus sowie zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen werden zu 100 % an die Inflationsrate angepasst.

Zusätzlich werden mit dem flexiblen Drittel der Entlastungssumme (651 Mio. Euro) Leistungsträger, Familien und Unternehmen unterstützt:

  • Für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen ist ein Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages um 60 Euro pro Monat und Kind vorgesehen.
  • Die Tages- und Nächtigungsgelder werden angehoben: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen dann bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40 Euro). Das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro angehoben.
  • Wir erhöhen und ökologisieren das Kilometergeld: Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird mit einheitlich 50 Cent pro Kilometer festgesetzt.
  • Wir attraktivieren den Kostenersatz bei der Öffi-Nutzung auf Dienstreisen.  Die Beförderungszuschüsse für die ersten 50 Kilometer werden auf 50 Cent erhöht.
  • Neuregelung beim Sachbezug für Dienstwohnungen: Die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche wird auf 35 m² erhöht und Gemeinschaftsräume werden nicht mehr wie bisher jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet, sondern aliquot.
  • Valorisierung der Freigrenze für sonstige Bezüge.

Neben den Arbeitnehmern schaffen wir auch Erleichterungen für kleine Unternehmen:

  • Um die besonders wichtige Gruppe der Kleinunternehmer zu entlasten, heben wir die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro an.
  • Die neue Grenze gilt sowohl in der Umsatz- als auch in der Einkommensteuer, wodurch auch eine bestehende Unstimmigkeit beseitigt wird.

Finanzminister Magnus Brunner: „Mit der Abschaffung der kalten Progression haben wir die schleichende Steuererhöhung beendet. So entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher langfristig. Mit dem ‚Leistungsdrittel‘ haben wir diesmal bewusst die oberen Steuerstufen entlastet, weil wir damit ein Zeichen für die Leistungsträger und für den Mittelstand setzen wollen. Wir geben jenen etwas zurück, die das ganze Jahr über etwas in das System einzahlen.“