COFAG-Abwicklung startet am 30. Juni

Nach beinahe vier Jahren ist ein Abschluss der Bearbeitung der COFAG-Anträge nun absehbar. Damit wird begonnen, das Ende der COFAG einzuleiten. Dass die COFAG eine Institution mit Ablaufdatum ist, war von Anfang an klar, wie auch der Name „COVID-19 Finanzierungsagentur“ suggeriertEntscheidend ist, dass die Rechtsansprüche der Unternehmen gewahrt bleiben und bereits zugesagte Förderungen reibungslos ausgezahlt werden.

Konkret beginnen die Auflösung der COFAG ab 30. Juni 2024.

Im Jahr 2020 wurde von allen Parteien im Nationalrat beschlossen, durch die COFAG die COVID-19 Unterstützungsleistungen abwickeln und auszahlen zu lassen. Im Juni des Vorjahres sind die COVID-Maßnahmen und Sonderbestimmungen ausgelaufen. Der Rechnungshof empfahl zudem in einem Bericht, nach Auslaufen der finanziellen Maßnahmen die Auflösung der COFAG zu prüfen.

Finanzminister Magnus Brunner: „Über die COFAG konnte in der schwierigen Corona-Zeit rasch und unbürokratisch geholfen werden und wurden zahlreiche Unternehmen sowie Arbeitsplätze gerettet. Nun ist ein Abschluss der Bearbeitung der Anträge absehbar, womit wir beginnen, das Ende der COFAG einzuleiten. Entscheidend ist, dass die Rechtsansprüche der Unternehmen weiter gewahrt bleiben und bereits zugesagte Förderungen reibungslos ausgezahlt werden. In das Konzept wurden natürlich die Empfehlungen des Rechnungshofes und das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes eingearbeitet. Konkret beginnen wir mit 30. Juni 2024 mit der Auflösung der COFAG. Somit wickeln wir die COFAG wie vom VfGH aufgetragen fristgerecht gesetzlich ab. Das bedeutet: Die COFAG hält bis zur Abwicklung ihre Tätigkeit wie bisher aufrecht, natürlich werden alle offenen Fälle weiterbearbeitet und die Rechtsansprüche der Unternehmen sind gewahrt.“

Laut eigenen Informationen hat die COFAG 99% der über 1,3 Mio. Anträge (von 660.000 Antragstellern) abgearbeitet und rund 15 Mrd. Euro ausbezahlt. Das sind durchschnittlich 22.000 Euro Förderung pro Antragsteller.

Fotos: https://flic.kr/s/aHBqjBaWFR

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