Zollamt Österreich gelingt Erfolg im Kampf gegen Handel mit gefälschten Spielzeug

Mitte Juni 2024 stellten die österreichischen Zöllnerinnen und Zöllner im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle am Flughafen Wien 4.500 Stück gefälschter Plüschtiere sicher. Die Rechteinhaber wurden über die Sendung aus Südkorea informiert und die Waren vernichtet.

Die Bekämpfung von Handel mit gefälschten Spielzeugen stand bereits davor im Fokus einer zwischenstaatlichen Offensive. So leistete das Zollamt Österreich von Anfang September 2023 bis Ende Jänner 2024 in Zusammenarbeit mit der Polizei den österreichischen Beitrag zur internationalen Operation Ludus IV. Im Operationszeitraum konnten insgesamt 4.490 Anmeldepositionen für risikoorientierte Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen herausgefiltert werden. Die meisten Aufgriffe betrafen Waren aus China, je eine Sendung war aus Hong Kong und Singapur.

Finanzminister Magnus Brunner über die jüngsten Aufgriffe und die Bilanz der Operation Ludus IV: „Gefälschtes Spielzeug ist für Kinder äußerst gefährlich, da minderwertige Materialien verwendet werden und meist keine Sicherheitsstandards eingehalten werden. Dadurch drohen Verbrennungen, Schnittverletzungen, Vergiftungen oder sogar Todesfälle, beispielsweise durch Ersticken. Die gezielte Kontrolle von Spielzeugimporten ist daher extrem wichtig, um unsere Kinder zu schützen. Die Zöllnerinnen und Zöllner leisten dazu einen unerlässlichen Beitrag für die jüngsten Bürgerinnen und Bürger Österreichs.“

Gefälschtes Spielzeug gefährdet Gesundheit
Kinderspielzeug gehört zur häufigsten Produktart, die als gefährlich oder gefälscht gemeldet wird. Aus früheren Untersuchungen geht hervor, dass fast 50 % der gefährlichen Produkte, die eine chemische Gefahr darstellen, Spielzeuge waren. Die Herstellung von gefälschten Spielsachen erfolgt nicht nach anerkannten Normen oder Vorschriften, sondern im Gegenteil, sie werden aus minderwertigem Material hergestellt und unterliegen keinen strengen Qualitätskontrollen. Diese Produkte stellen eine ernsthafte Bedrohung der Sicherheit und Gesundheit von Kinder. Zu den Risiken gehören Erstickungsgefahr, Verbrennungen, Belastung mit chemischen Substanzen, Erdrosselung, Schnittverletzungen, Gehörschäden, Einklemmungen, Verletzungen sowie Strangulation.

Gefälschte Waren sind Diebstahl geistigen Eigentums und fügen den Inhabern von Marken-, Patent-, Urheber- und sonstigen Rechten erheblichen Schaden zu, täuschen Verbraucherinnen und Verbraucher und haben erhebliche Auswirkungen auf einen fairen Wettbewerb.

Bei der Operation wurden in Österreich 5 Sendungen wegen Produktpiraterie nicht freigegeben und die Waren in der Folge gänzlich oder teilweise vernichtet. Bei einer Warensendung wurde die zuständige Marktüberwachungsbehörde wegen fehlender CE-Kennzeichnung, Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache verständigt. Die Waren durften nicht in den freien Verkehr überführt werden und wurden an den Versender retourniert.

Koordiniert wurde die Operation Ludus IV von Europol, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der Weltzollorganisation unter gemeinsamer Führung von spanischen, rumänischen und französischen Strafverfolgungsbehörden.