BMF/BMSGPK/BAVG/AGES: Warnung vor Mitnahme tierischer Lebensmittel aus Nicht-EU-Staaten aufgrund der Gefahr von Afrikanischer Schweinepest Veterinär- und Zollbehörden kontrollieren in den Sommermonaten verstärkt die Mitnahme von tierischen Produkten, insbesondere Schweinefleisch und Wurstwaren
In den Sommerferien und zur Reisezeit warnen die heimischen Veterinär- und Zollbehörden davor, tierische Lebensmittel aus dem Urlaub nach Österreich mitzubringen. Die Mitnahme von tierischen Lebensmitteln kann zur Verbreitung von Tierkrankheiten – wie aktuell der Afrikanischen Schweinepest (ASP) – beitragen, die zuletzt sogar in Wild- und Hausschweinbeständen in Deutschland aufgetreten ist. Der Eintrag von Tierkrankheiten nach Österreich kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier haben. Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest haben außerdem verheerende Auswirkungen auf die heimische Tierpopulation und die Landwirtschaft. Für Hausschweine und Wildschweine ist die ASP tödlich. In einer gemeinsamen Kontrollaktion planen das Zollamt Österreich, das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) und die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) eine „Aktion scharf!“ im Sommerreiseverkehr zur Verhinderung der Einschleppung der Tierseuche. Je früher ein Ausbruch erkannt wird, desto eher kann er auch eingedämmt werden.
Finanzminister Magnus Brunner: „Tierseuchen wie die afrikanische Schweinepest sind eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Landwirtschaft und auch die heimischen Wildschweine. Das Einschleppen der Krankheit hätte auch große finanzielle Belastungen zur Folge. Der Zoll kontrolliert daher verstärkt die Einfuhr von Schweinefleisch aus betroffenen Ländern und wird bei Funden auch Strafverfahren einleiten. Verzichten Sie unbedingt auf die Einfuhr von Schweinefleisch aus den betroffenen Ländern und leisten Sie damit einen Beitrag zum Schutz von Tier und Wirtschaft in Österreich.“
Gesundheitsminister Johannes Rauch: „Unser Ziel ist es, bei Reisenden das Bewusstsein zu schaffen, dass die Mitnahme von Fleisch aus Nicht-EU Staaten verboten ist und vom Zoll streng kontrolliert wird. Menschliche Tätigkeiten wie die Mitnahme und achtloses Wegwerfen von infiziertem Fleisch, Wurst oder Speiseabfällen zählen zu den Hauptursachen für eine Virusinfektion, die für infizierte Hausschweine meist tödlich endet. Daher ist es wichtig, dass wir Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der ASP treffen. Für den Menschen selbst stellt das Virus keine Gesundheitsgefährdung dar.“
Kontrollen sind ein Beitrag zur Verhinderung der Einschleppung und Weiterverbreitung der ASP
Die Mitnahme von Schweinefleischerzeugnissen aus Nicht-EU-Staaten ist verboten. Innerhalb der EU sind Haushaltsmengen zulässig, sofern Herstellerinnen und Hersteller der Fleischprodukte im Herkunftsland einer ordnungsgemäßen veterinärbehördlichen Aufsicht unterliegen. Ein besonderes Risiko stellen Fleisch und Wurst aus privater Erzeugung dar, die keiner amtlichen Kontrolle unterzogen wurden. Deshalb dürfen keinesfalls hausgemachte frische oder fertige Produkte tierischen Ursprungs aus dem Ausland mit nach Hause gebracht werden, denn kontaminierte Speiseabfälle sind der Hauptübertragungsweg für die Afrikanische Schweinepest. Auch wenn Menschen von dieser Tiererkrankung nicht betroffen sind, appellieren die Zoll- und Veterinärbehörden an alle Reisenden, keine tierischen Lebensmittel aus dem Urlaub mitzubringen, um die Risiken für die heimischen Nutz- und Wildtiere zu minimieren. Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest verschont geblieben, allerdings ist die Gefahr einer Einschleppung durch die zahlreichen Fälle im Süden und Osten Europas weiterhin sehr hoch. Die ASP kommt bereits in einigen Nachbarländern wie Deutschland, Italien, Slowakei, Tschechien und Ungarn vor. Das Hauptrisiko für Österreich bleibt weiterhin der Eintrag aus den ost- und südosteuropäischen Ausbruchsgebieten. Die Afrikanische Schweinepest ist derzeit vor allem in Bosnien und Herzegowina, in Serbien sowie im Kosovo sehr aktiv. In Rumänien, Bulgarien, Kroatien oder Griechenland tritt die ASP oft in kleineren Betrieben mit wenigen Tieren auf. Kontrollen auch im Reiseverkehr sind daher ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung der Einschleppung und Weiterverbreitung von Tierseuchen.
Schweinepest gefährdet Nutztiere und Wildschweine gleichermaßen
Der Mensch kann die ASP durch virusbelastete Lebensmittel leicht über weite Strecken verbreiten, für den Menschen selbst stellt das Virus allerdings keine gesundheitliche Gefährdung dar. Bei einer gemeinsamen Kontrollaktion von Zoll, BMSGPK und BAVG im Jänner 2024 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240218_OTS0005/bmfbmsgpk-erfolgreiche-kontrollen-im-kampf-gegen-die-afrikanische-schweinepest) konnten bereits rund 2,4 Tonnen unzulässig mitgebrachter und potenziell gefährlicher Lebensmittel sichergestellt und deren illegale Einfuhr verhindert werden. Zielländer der abgefangenen Produkte waren neben Österreich auch Deutschland, Frankreich, Italien und Belgien. Laut der Labor-Untersuchungen der Tierseuchenexpertinnen und –experten der AGES waren die sichergestellten tierischen Produkte alle negativ auf ASP. Es ist allerdings weiterhin Wachsamkeit angesagt, da besonders die ASP eine ernstzunehmende Gefahr für die heimische Landwirtschaft und Wildschweinpopulation darstellt mit schwerwiegenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Für infizierte Haus- und Wildschweine endet die Ansteckung meist tödlich, für Tierhalterinnen und Tierhalter in Österreich würde dies einen enormen wirtschaftlichen Schaden mit weitläufigen handelspolitischen Auswirkungen bedeuten. Daher ist es wichtig, dass auch die Bevölkerung einen Beitrag zur Gesunderhaltung heimischer Tierbestände leistet, indem lokale Spezialitäten am Urlaubsort gegessen werden, keine Lebensmittel aus Schweine- und Wildschweinfleisch mitgebracht werden und in betroffenen Ländern nach Möglichkeit jeglicher Kontakt mit Haus- und Wildschweinen vermieden wird.
Die koordinierte Informations- und Kontrollaktion von Zoll, BMSGPK, BAVG und AGES ist eine von vielen Maßnahmen, um einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Österreich entgegenzuwirken. Bei Reisenden wird das Problembewusstsein gestärkt und illegal eingeführte Waren können aus dem Verkehr gezogen werden. Weiterführende fachliche Informationen finden Sie auf den Webseiten KVG und AGES.