Steuerfahndung überführt unbelehrbaren Steuerbetrüger Umsatzsteuerbetrug mit Schutzmasken in Höhe von 300.000 Euro; unbedingte Haft- und Geldstrafen für Täter
Die Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung deckte die kriminellen Machenschaften eines bereits verurteilten Umsatzsteuerbetrügers auf, der mit Schutzmasken Handel betrieben hatte. Neben 300.000 Euro an Abgabennachforderungen wurde der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 120.000 Euro sowie einer unbedingten Haftstrafe über 15 Monate verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig und der 55-Jährige ist derzeit in einer niederösterreichischen Haftanstalt untergebracht.
„Die Steuerfahndung hat durch ihr engagiertes und akribisches Vorgehen einen weiteren Erfolg im Kampf gegen Steuerbetrug erzielt. Abgaben- und Steuerhinterziehung darf sich niemals auszahlen, denn die Betrüger schaden in erster Linie all jenen Menschen, die ehrlich sind und ihre Abgaben ordentlich entrichten. Daher ist auch die präventive Wirkung dieses Falles nicht zu unterschätzen“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Aufmerksam wurde die Steuerfahndung auf den Täter durch Ermittlungen in einem anderen Fall. Er agierte scheinbar sehr geschickt und eröffnete mehrere Firmen, bei denen er verschiedene Scheingeschäftsführer einsetzte, um seine eigene Identität zu verschleiern. Als scheinbar „normaler“ Angestellter zog er im Hintergrund die Fäden und steuerte so seine Betrugsmasche. Er nahm zahlreiche Umsatzsteuervoranmeldungen sowie -vorauszahlungen bei der Lieferung von Schutzmasken nicht vor und prellte den Staat damit um knapp 300.000 Euro, wie die Prüfung der Steuerfahndung ergab.
Der Mann wurde bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Delikte verurteilt. Da die Steuerfahndung seine kriminellen Machenschaften eindeutig belegen konnte, stand die Schuldfrage für das zuständige Landesgericht außer Frage. Bei der Hauptverhandlung im Juli wurde der Beschuldigte wegen der Abgabenhinterziehungen gemäß Finanzstrafgesetz zu einer unbedingten Geldstrafe über 120.000 Euro und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die offenen Abgaben über knapp 300.000 Euro musste er ebenfalls begleichen.