Zoll und Finanzamt deckten unangemeldete Einfuhr von Baumaterialien und Möbeln im Wert von 100.000 Euro auf Rund 30.000 Euro Nachzahlungen und Strafen verhängt
Im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt Österreich wurde bei einer oberösterreichischen Unternehmerin festgestellt, dass sie Baumaterialien sowie Möbel im Wert von 100.000 Euro aus Serbien nach Österreich ohne entsprechende Verzollungsnachweise einführen ließ. Sie wurde nun zu Nachzahlungen und einer Strafe verurteilt.
Finanzminister Magnus Brunner: „Dieser Fall zeigt, wie gut Finanzamt und Zollamt zusammenarbeiten. So stellen wir sicher, dass Abgaben und Steuern entrichtet werden und schützen damit die korrekt handelnden Unternehmen vor wettbewerbsverzerrender Schattenwirtschaft.“
Die Strafsachenstelle des Zollamts Österreich führte entsprechende Ermittlungen durch und lud die Frau zur Einvernahme. Laut ihrer Darstellung ging sie davon aus, dass die Zollabgaben bereits entrichtet worden seien. Die verschiedenen Lieferanten hätten sich der zollrechtlichen Angelegenheiten annehmen sollen. Bei der Einfuhr der Waren passierten sie die Grenzzollämter jedoch ohne Zollanmeldung der Waren, auch in Österreich wurde keine Verzollung durchgeführt.
Auf die Unternehmerin kamen nun die Nachzahlung der Abgabenschuld bestehend aus 4.000 Euro Zoll, 20.000 Euro Einfuhrumsatzsteuer sowie Verzugszinsen zu. Außerdem wurde ein Finanzstrafverfahren gegen sie eingeleitet und mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro abgeschlossen.