Brunner: Unkomplizierte Betriebsübergabe unterstützt Familienbetriebe und KMU Ministerrat beschließt Gesetzesnovellen zur Erleichterung bei Unternehmensnachfolge; Abbau von Bürokratie erleichtert Rahmenbedingungen für KMU

Der Ministerrat beschließt das Grace-Period-Gesetz. Damit werden Betriebsübergaben erleichtert und die Rahmenbedingungen für KMU und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) verbessert. Nach der Abschaffung der Umsatzsteuer auf Lebensmittelspenden wird mit diesem Gesetzespaket weiter Bürokratie abgebaut.

Mehr als 99 Prozent der 600.000 heimischen Unternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie sind für den Großteil der Arbeitsplätze in Österreich verantwortlich. Davon sind etwa 150.000 Familienunternehmen. Zwei Drittel aller Betriebsübergaben erfolgen innerhalb der eigenen Familie. Familienunternehmen sind besonders vom Übergabegeschehen betroffen, da jedes zehnte Familienunternehmen in Österreich aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren vor der Übergabe steht. Das heißt: Rund 15.000 Unternehmen werden in den kommenden Jahren an Nachfolger übergeben.

Erfolgreiche Familienunternehmen sind ein wesentlicher Wirtschaftsmotor Österreichs. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten sind sie ein entscheidender Stabilitätsanker und stellen wertvolle Arbeitsplätze sicher. Der Generationsgedanke dieser Betriebe bedeutet eine nachhaltige strategische Ausrichtung. Für Familienbetriebe sind Unternehmensnachfolgen und Betriebsübergaben ein bedeutender Meilenstein im Lebenszyklus des Unternehmens, an dem Verpflichtungen, Werte und Wissen an die nächste Generation weitergereicht werden. Diese emotionale Wegmarke wollen wir künftig niederschwelliger gestalten“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Das Grace-Period-Gesetz wird durch Novellen zur Gewerbeordnung 1994, zum Arbeitnehmer/innenschutzgesetz sowie zur Bundesabgabenordnung umgesetzt.

So soll im Bereich des Abgabenrechts für Unternehmerinnen und Unternehmer die Möglichkeit geschaffen werden, während des Übergabeprozesses an Angehörige durch die Abgabenbehörde begleitet zu werden. Im Zuge dieses Verfahrens werden einerseits bislang noch ungeprüfte Zeiträume des übergebenden Unternehmers einer Prüfung unterzogen, andererseits besteht die Möglichkeit, Auskunft über bereits verwirklichte oder noch nicht verwirklichte Sachverhalte zu erhalten.

Nach Ende der Prüfung kann beispielsweise der Vater, der sein Unternehmen an eines seiner Kinder übergeben will, sicher sein, dass das Unternehmen aus steuerlicher Sicht „sauber“ ist. Darüber hinaus können die übernehmenden Jung-Unternehmer bei Bedarf Kontakt mit den Finanzbeamten aufnehmen um etwaige Fragen schnell und direkt zu klären. Das sehe ich als Service der Finanzverwaltung an den Unternehmen“, zeigt sich Brunner erfreut.

Dem übernahmewilligen Nachfolger garantiert das größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit im Hinblick auf den Übertragungsvorgang und stärkt so nicht nur die Standortattraktivität, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Wirtschaftsstandortes.

Die ersten Anträge auf Begleitung einer Unternehmensübertragung können ab dem 1. Jänner 2025 gestellt werden. 2028 werden wir diese Maßnahme evaluieren, bis dorthin wollen wir bereits 600 Übergaben im Jahr begleiten“, so Finanzminister Magnus Brunner abschließend.