Brunner/Plakolm: Beantragungen für Spendenabsetzbarkeit ab sofort möglich Größte Reform der Spendenabsetzbarkeit seit 15 Jahren – Veranstaltung im BMF zeigt Wichtigkeit von Spenden und Ehrenamt
Seit 1. Jänner 2024 ist das Gemeinnützigkeitsreformgesetz in Kraft, mit dem alle gemeinnützigen Vereine und Körperschaften, die die gesetzlichen Kriterien der Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigung erfüllen, einen Spendenbegünstigungsbescheid beantragen können – dies ist ab sofort möglich. Dazu fand heute auf Einladung von Finanzminister Magnus Brunner und Staatssekretärin Claudia Plakolm eine Informations-Veranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der Spendenorganisationen im BMF statt.
„Spenden und Ehrenamt sind tragende Säulen des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Österreich. Der besondere Beitrag, den Spenderinnen und Spender leisten, aber auch jener Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, kann nicht hoch genug geschätzt werden. Mit der Novelle des Gemeinnützigkeitsgesetzes haben wir die größte Reform im Bereich der Spendenabsetzbarkeit seit 15 Jahren geschaffen und stärken damit den gemeinnützigen Sektor“, so Finanzminister Magnus Brunner.
„Ehrenamt ist in Österreich Ehrensache. Ohne Ehrenamt würde vieles in diesem Land schlichtweg nicht funktionieren, denn gemeinsam leisten unsere Ehrenamtlichen und Freiwilligen 24 Millionen Stunden pro Woche. Daher finde ich es großartig, dass wir die Spendenbegünstigung so ausweiten konnten und den Vereinen damit die Möglichkeit geben, z.B. den Erlös ihrer Haussammlung noch ein bisschen wertvoller zu machen. Unser Land lebt nämlich von Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht und da unterstützen wir als Bundesregierung sehr gerne“, so Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm.
„Dieses Paket ist eine weitere Motivation zu spenden und ein wichtiges Signal für eine Kultur des Helfens in Zeiten der Teuerung. Es bringt mehr Gerechtigkeit, weil jede Spende für jeden gemeinnützigen Zweck jetzt gleich viel wert ist. Gemeinnützige Organisation haben in den Krisen der letzten Jahre gezeigt, wie wichtig sie für das Überleben und das Zusammenleben in unserer Gesellschaft sind. Sie sind wesentliche Träger des freiwilligen Engagements aber auch ein kritisches Gegenüber. Sie werden damit gestärkt, um auch in Zukunft ihre vielfältigen Aufgaben im Sinne der Allgemeinheit wahrnehmen zu können“, so Stefan Wallner, Geschäftsführer des Bündnis für Gemeinnützigkeit, als Vertreter Spendenorganisationen.
„Es freut uns sehr, dass heute der Tag ist, an dem die „Spendenbegünstigung neu“ von unseren Vereinen im Sport beantragt werden kann. Dass das unbezahlbare Engagement nun auch gesetzlich stärker gewürdigt wird, ist für den gesamten Vereinssport ein Meilenstein und könnte ein richtiges Konjunkturpaket für den Sport werden. Mein großer Dank gilt vor allem Finanzminister Magnus Brunner, der mit der Gesetzesnovelle auf Worte nun auch Taten folgen ließ“, so der Präsident der Sportunion Peter McDonald.
Besonders die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur profitieren von der Ausweitung. Zudem wurden zahlreiche Maßnahmen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung getroffen. Durch die derzeit geltenden Regelungen der Spendenabsetzbarkeit ersparen sich die Österreicherinnen und Österreicher mehr als 100 Mio. Euro pro Jahr. Seit der letzten großen Reform im Jahr 2009 wurde die Abzugsfähigkeit sukzessive erweitert. Die Anzahl der spendenbegünstigten Einrichtungen in Österreich hat seither stetig zugenommen und beläuft sich aktuell auf rund 1.600 (ohne Feuerwehren). Berechnungen zufolge wird durch die nun getroffenen Maßnahmen das absetzbare Spendenvolumen um rund 250 Mio. Euro pro Jahr steigen. Das Entlastungsvolumen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler soll damit um weitere rund 100 Mio. Euro jährlich gesteigert werden – also insgesamt mehr als 200 Mio. Euro jährlich betragen.
Wie werden Einrichtungen „spendenbegünstigt“?
Neu hinzukommende spendenbegünstigte Einrichtungen können ab sofort ihre Anerkennung als begünstigte Einrichtung und damit die Eintragung in die diesbezügliche Liste beim Finanzamt Österreich beantragen. Wird dieser Antrag bis Ende Juni 2024 gestellt, sind alle Spenden des Jahres 2024 abzugsfähig, somit auch solche, die bereits vor der Anerkennung geleistet werden.
Vereinfachungen und Entbürokratisierung
Neben der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit wurden mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz auch Maßnahmen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung gesetzt. So ist es beispielsweise im Kunst- und Kulturbereich nicht mehr notwendig, dass Förder-Nachweise erbracht werden müssen. Der Zugang zur Spendenabsetzbarkeit wird außerdem beschleunigt, indem die Eintrittsfrist bei Nachweis der Gemeinnützigkeit von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt wird. Außerdem gibt es ein weitgehend automatisiertes und vereinfachtes Verfahren für kleine Vereine, wodurch diese finanziell entlastet werden.
Freiwilligenpauschale für gemeinnützige Organisationen
Ganz neu ist auch die gesetzliche Einführung von einkommensteuerbefreiten Freiwilligenpauschalen für ehrenamtlich Tätigen von bis zu 1.000 bzw. 3.000 Euro pro Kalenderjahr. Damit sind Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen einkommensteuerfrei, sofern diese von der Körperschaft freiwillig geleistet werden.
Alle Informationen finden Sie unter bmf.gv.at/spenden