Tursky: Start der Beantragungsfrist für neue Breitbandförderung Österreich investiert 375 Millionen Euro für schnelles Internet – Förderungen von 29. November bis 8. April zu beantragen.
Mit heute, dem 29. November fiel der Startschuss der Beantragungsfrist für die neue Breitbandförderung. Mit einem Investitionsvolumen von 375 Millionen Euro wird die österreichische Bundesregierung den flächendeckenden Ausbau von schnellem Internet in ländlichen Gebieten vorantreiben. Die Förderung erfolgt in zwei Etappen, beginnend am 29. November 2023 in sechs Bundesländern.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine gut funktionierende digitale Infrastruktur entscheidend für gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben ist. Die österreichische Bundesregierung hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2030 österreichweit flächendeckende feste und mobile Gigabit-fähige Anschlüsse zu gewährleisten.
Staatssekretär für Digitalisierung Florian Tursky hebt hervor: „Schnelles und stabiles Internet ist in unserer modernen und vernetzten Gesellschaft eine Grundvoraussetzung, wie auch der stetig steigende Datenverbrauch zeigt. Mit diesem Fördercall können wir die letzten großen Projekte finanzieren. Denn wir fördern genau dort, wo es sich für Private nicht rentiert, auszubauen. Unsere Anstrengungen zahlen sich aus, denn so konnten wir bereits 69 Prozent aller Haushalte an einen Glasfaseranschluss anbinden. Dies entspricht einer Verfünffachung im Vergleich zu den 13 Prozent, die vor Beginn dieser Legislaturperiode mit schnellem Internet versorgt waren.
Um den Ausbau in den letzten blinden Flecken weiter voranzutreiben, fördern wir mit dem neuen Breitbandcall. Damit investieren wir aktiv in unsere Zukunft und kommen unserem ambitionierten Ziel deutlich näher, Österreich komplett mit schnellem Internet auszubauen.“
In Österreich hat der Ausbau von gigabitfähigen Internetanschlüssen in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. Knapp 2,8 Millionen Haushalte (69% der Gesamthaushalte) verfügen derzeit über einen solchen Anschluss.
Fördercall in zwei Etappen
Der Fördercall wird in zwei Etappen durchgeführt. In den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich und Wien startet er am 29. November 2023 mit einem Budget von 175 Millionen Euro. Der Fördercall für Kärnten, Steiermark und Burgenland wird im Sommer des nächsten Jahres beginnen, nach einer neuen Konsultation der Förderkarte, mit einem Budget von 120 Millionen Euro. Zusätzlich zu diesen Mitteln kommen die Rückflüsse der 1. Breitbandmilliarde hinzu, die derzeit etwa 80 Millionen Euro ausmachen und im Bedarfsfall für Aufstockungen in allen Bundesländern zur Verfügung stehen.
Angepasste Kriterien
Im Vergleich zum vorherigen Fördercall gibt es einige Änderungen. Es wird keinen Access-Fördercall geben, während Connect und die Giga-App weiterhin regelmäßig bewertet werden (4-6 Mal im Jahr). Der Fokus liegt nun auf flächendeckenden Projekten, wobei die Größe der Projekte nicht mehr bewertet wird. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeitsinternet in Österreich weiter voranzutreiben.
Breitbandausbau als Wirtschaftsfaktor: Im Zeitraum von 2012-2021 gingen rund 10 % des Wirtschaftswachstums allein auf die zunehmende Anwendung von Breitband-Anschlüssen zurück. In Summe macht das rund 39 Milliarden Euro in diesem Zeitraum aus. Im Rahmen der bis November 2023 durchgeführten Breitband-Ausschreibungen haben rund 720 Förderungsnehmer in rund 2.000 Projekten Förderungszusagen in der Höhe von rund zwei Milliarden Euro erhalten (Breitbandmilliarde 1 + 2). Dadurch wurden rund 4,6 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst.
Durch die gewährten Förderungszusagen findet ein unmittelbar initiierter Ausbau in rund 1.600 der rund 2.100 österreichischen Gemeinden statt. Davon profitieren mehr als 560.000 Haushalte und 1,4 Million Bürgerinnen und Bürger.
Die Beantragungsfrist für die neue Breitbandförderung läuft bis zum 8. April. Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind unter anderem unter https://bit.ly/46AmMnA erhältlich.