Europäische Wiederaufbaubank investiert bis 2032 25 Milliarden Euro in der Ukraine EBRD-Jahrestagung unter Vorsitz von Magnus Brunner leitet Kapitalerhöhung ein. Bis 2032 sollen mindestens 25 Milliarden Euro in den Wiederaufbau der Ukraine investiert werden

Finanzminister Brunner
Finanzminister Brunner bei der EBRD-Jahrestagung Foto: EBRD

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung hält bis Freitag in Samarkand, Usbekistan, ihre Jahrestagung ab. Das Treffen mit insgesamt ca. 2200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus 71 Ländern steht heuer unter der Leitung des österreichischen Finanzministers Magnus Brunner in seiner Funktion als Vorsitzender des Gouverneursrates der EBRD.

Zentrales Thema der Jahrestagung ist der Wiederaufbau der Ukraine. So wird im Rahmen der Jahrestagung der Prozess der Kapitalerhöhung der Entwicklungsbank beschlossen. Diese Kapitalerhöhung ermöglicht je nach Szenario in den nächsten Jahren mindestens 25 Milliarden Euro an Investitionen in den Wiederaufbau der Ukraine. Konkret vergibt die EBRD in diesem Ausmaß Kredite an Unternehmen und Finanzinstitute, die damit Wirtschaft und Infrastruktur in der Ukraine wieder aufbauen.

„Mittlerweile ist über ein Jahr seit dem Beginn des Angriffskrieges Russlands auf seinen Nachbarn Ukraine vergangen. Der Angriff stellt einen nicht zu tolerierenden Bruch des Völkerrechts dar. Der Krieg hat unfassbares menschliches Leid verursacht und viele Teile der ukrainischen Infrastruktur zerstört. Der Wiederaufbau der Ukraine wird eine internationale Kraftanstrengung und bedarf intensiver Koordinierung. Nicht nur aufgrund der Solidarität mit der Bevölkerung im Land ist die Unterstützung für uns ein wesentliches Anliegen, sondern damit leisten wir auch einen nachhaltigen Beitrag zur Stabilität in Europa. Die Europäische Wiederaufbaubank nimmt dabei eine zentrale Rolle ein. Für 2022 und 2023 stehen insgesamt bereits 3 Milliarden Euro an Finanzmitteln zur Stützung der ukrainischen Wirtschaft zur Verfügung. Bis zum Jahr 2032 plant die EBRD rund 25  Milliarden Euro in der Ukraine zu investieren, den Startpunkt dafür konnten wir bei der diesjährigen Jahreskonferenz in Samarkand setzen“, so Finanzminister Magnus Brunner, aktuell Vorsitzender des Gouverneursrates der EBRD.

EBRD-Jahrestagung
EBRD-Jahrestagung

Auch Österreich hat sich bereits intensiv an der finanziellen Unterstützung der Ukraine beteiligt. Im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität betrug Österreichs Beitrag bisher 153,5 Millionen Euro. Zusätzlich hat das Finanzministerium 2022 40 Millionen Euro über Weltbank und EBRD für die Unterstützung von systemrelevanten öffentlichen Dienstleistungen und zentraler Infrastruktur in der Ukraine zur Verfügung gestellt. Damit werden gemeinsam mit diesen Institutionen vor allem Projekte zur Unterstützung der Energieversorgung, des Bahnverkehrs und im Bereich der medizinischen Versorgung finanziert. Gleichzeitig werden die ukrainischen Behörden bei der Implementierung europäischer Rechtsstandards begleitet.

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ist seit mehr als drei Jahrzehnten in der Ukraine tätig und damit der größte institutionelle Investor vor Ort. Mit diesen Aktivitäten nimmt die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung eine zentrale Rolle im Wiederaufbau der Ukraine ein und die Mittel der EBRD liefern einen wesentlichen Beitrag in der internationalen Unterstützung. Generell ist die EBRD neben der Weltbank eine der wichtigsten Entwicklungsbanken.

Zur Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (European Bank for Reconstruction and Development (EBRD):

Die Anteilseigner der EBRD sind 71 Staaten sowie die Europäische Union und die Europäische Investitionsbank. Jeder Anteilseigner ist individuell im Gouverneursrat vertreten, einem Gremium, das die oberste Führung der Bank innehat.

Ziel ist die Förderung des wirtschaftlichen Transformationsprozesses in den ehemaligen kommunistischen mittel- und osteuropäischen Ländern (z.B. Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Slowenien) und der „Gemeinschaft Unabhängiger Staaten“ (z.B. Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan). Dabei soll die Entwicklung hin zu einer Marktwirtschaft mit privaten unternehmerischen Aktivitäten unterstützt werden.