Entlastungsrechner für 2023 ist online
Inflation und steigende Preise haben im vergangenen Jahr das Leben teurer gemacht. Die Bundesregierung hat daher zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie sich ihr Leben auch weiterhin leisten können. Mit dem Entlastungsrechner des Finanzministeriums können die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nun ihre persönliche Entlastung berechnen.
Finanzminister Magnus Brunner: "Die Bundesregierung stellt das an Hilfen zur Verfügung, was notwendig ist. Das haben wir in den vergangenen Monaten mehrfach bewiesen – und wir tun das weiterhin. Denn jetzt hat oberste Priorität, die Kaufkraft zu erhalten."
Ab sofort können die finanziellen Entlastungen mit dem Entlastungsrechner des Finanzministeriums individuell berechnet werden. Dieser neue Entlastungsrechner steht unter www.bmf.gv.at/entlastungsrechner zur Verfügung und bildet wichtige Entlastungsmaßnahmen ab.
Zahlreiche der Maßnahmen wirken sich positiv auf den Nettolohn auf: So profitieren alle Lohn- und Einkommensteuerzahler von der Abschaffung der Kalten Progression und höheren Absetzbeträgen. Zudem sinken die Tarifstufen 2023 durch die ökosoziale Steuerreform und Familien erhalten einen höheren Familienbonus.
Zusätzlich wirken zahlreiche weitere Maßnahmen, wie etwa der regionale Klimabonus oder die Senkung der Energieabgaben. Darüber hinaus bringt die Stromkostenbremse rund 500 Euro Entlastung pro Haushalt (nicht vom Rechner abgebildet – da es eine Maßnahme pro Haushalt ist und nur sehr unpräzise abgebildet werden könnte).
Zahlreichen Entlastungsmaßnahmen damit den Menschen dauerhaft mehr Netto vom Brutto bleibt
Vor allem kleine und mittlere Einkommen profitieren besonders. So wurden die untersten beiden Tarifstufen über die Höhe der Inflationsrate hinaus angehoben. Bisher waren Steuerzahler ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro steuerpflichtig – seit heuer liegt diese Grenze bei 11.693 Euro. Für das gesamte Kalenderjahr 2023 kommt zudem für die dritte Tarifstufe ein Mischsteuersatz von 41 % zu Anwendung. Im Jahr 2024 beträgt der Steuersatz für die dritte Tarifstufe dann 40 %. Die zweite Tarifstufe wird ab 2023 auf 30 % gesenkt, diese wurde im Vorjahr noch mit dem Mischsatz in Höhe von 32,5 % berechnet.
Finanzminister Magnus Brunner: "Der Budgetdienst des Parlaments bestätigt: Wir haben durch unsere Hilfen kleine Einkommen um bis zu 10 Prozent erhöht. Wir sorgen mit zahlreichen Entlastungsmaßnahmen dafür, dass den Menschen dauerhaft mehr Netto vom Brutto bleibt. Denn wir können es uns nicht leisten, jetzt nicht zu helfen."