Energiekostenausgleich: 3 Mio. Gutscheine im Wert von 440 Mio. Euro eingereicht – Einreichfrist läuft noch bis Ende März 375 Mio. Euro bereits bei den Strom-Jahresabrechnungen abgezogen

Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die hohe Teuerung abzufedern und die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Von der Stromkostenbremse bis zur Kalten Progression wurden mehrere Pakete mit einem Gesamtumfang von mehr als 30 Mrd. Euro geschnürt. Eine der ersten Maßnahmen war der Energiekostenausgleich, dessen Einreichfrist mehrmals verlängert wurde. Bis dato wurden rund 3 Mio. Gutscheine abgegeben, was einem Entlastungsvolumen von 440 Mio. Euro entspricht. Nachdem die ursprüngliche Einreichfrist – der 31. Oktober 2022 – zwei Mal verlängert wurde, zunächst bis Jahresende 2022 und dann bis Ende März 2023, ist nun noch rund 2 Wochen Zeit, die letzten Gutscheine einzulösen.

Von den bereits eingereichten Gutscheinen wurden rund 2,5 Millionen bzw. 86 % bei den Strom-Jahresabrechnungen abgezogen. Damit wurden bereits 2,5 Mio. Haushalte mit einem Volumen von 375 Mio. Euro entlastet. Von den knapp 3 Mio. eingereichten Gutscheinen mussten rund 365.000 aufgrund von fehlerhaften Angaben zurückgewiesen werden. Diese können jedoch nochmals eingereicht werden. Nach Bundesländern aufgeschlüsselt ergeben sich folgende Zahlen:

Bundesland

Eingereichte Gutscheine

Abgerechnete Gutscheine

Gesamtvolumen der eingereichten Gutscheine in Euro

Burgenland

86.787

76.908

13.018.050

Kärnten / Osttirol

202.514

167.654

30.377.100

Niederösterreich

567.091

502.017

85.063.650

Oberösterreich

455.737

383.465

68.360.550

Salzburg

208.916

172.499

31.337.400

Steiermark

417.821

356.098

62.673.150

Tirol / Vorarlberg

339.246

283.707

50.886.900

Wien

658.720

563.901

98.808.000

Gesamt

2.936.832

2.506.249

440.524.800


Rund 60 % aller Gutscheine online eingelöst – online Einreichung zu empfehlen

Im April 2022 wurden rund 4 Mio. Gutscheine mit einem Gesamtwert von 600 Mio. Euro an die österreichischen Haushalte versendet. Diese Gutscheine im Wert von jeweils 150 Euro können beim jeweiligen Stromanbieter zur Reduktion der Jahresabrechnung eingereicht werden. Mit rund 60 % wurde der Großteil aller zugeschickten Gutscheine online eingelöst. Einer der Gründe, warum die Online-Quote so hoch ist, ist der nutzerfreundliche QR-Code, mit dem man auf die übersichtlich eingerichtete Webseite www.energiekostenausgleich.gv.at geleitet wird. Eine Einreichung des Gutscheins über die Webseite wird vom Finanzministerium empfohlen, da es so zu deutlich weniger Fehlern bei der Dateneingabe kommt, als bei der Übermittlung via Post.

Sollte der Gutschein nicht angekommen oder verlegt worden sein, kann er telefonisch unter 050 233 798 neu angefordert werden. Der Vorteil der Online-Anträge: sie können rascher geprüft und per E-Mail schneller als per Post versendet werden. Der Energiekostenausgleich im Wert von 150 Euro wird bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung vom jeweiligen Energieversorger abgezogen.

Pro Haushalt und zahlungsverpflichteter Person kann jeweils ein Gutschein eingelöst werden. Der Gutschein ist jeweils an einen Haushalt, einen aufrechten Vertrag mit einem Stromlieferanten sowie eine Einkunftshöchstgrenze gebunden. Wer diese Kriterien erfüllt, kann den Gutschein entweder online mittels QR Code am Gutschein selbst aktivieren bzw. auf der Website www.energiekostenausgleich.gv.at oder postalisch einlösen. Der Stromlieferant ist verpflichtet, die 150 Euro bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung automatisch abzuziehen.