Dienststelle Sonderzuständigkeiten im Finanzamt Österreich

Seit 1. Jänner 2021 ist die Dienststelle Sonderzuständigkeiten bundesweit zuständig und bündelt u.a. Aufgaben zur Bodenschätzung, Spendenbegünstigung und der Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren, der Kapitalverkehrsteuern, der Grunderwerbsteuer, der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer, der Spielbankabgabe, der Konzessionsabgabe, der Glücksspielabgaben sowie der Flugabgabe .

Struktur bzw. Aufbau der Dienststelle Sonderzuständigkeiten

Jedes Team wird von einer Teamleiterin/ einem Teamleiter geführt und hat ca. 7-12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Teams tragen gemeinsam Verantwortung für die Ergebnisse und für effiziente Abläufe im Arbeitsprozess.

In den Teams gibt es unterschiedliche Funktionen, die auch unterschiedliche Voraussetzungen erfordern und unterschiedlich entlohnt werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Teams können die häufig vorkommenden Arbeiten erledigen. Einige bearbeiten aufgrund ihres tieferen Wissens schwierigere Fälle und/oder sind Teil eines Wissensnetzwerkes.

Arbeitsbereiche

Competence Center Amtssachverständige Glücksspiel

In der Dienststelle Sonderzuständigkeiten ist auch das bundesweit einzigartige Competence Center Amtssachverständige Glücksspiel (CC ASV) situiert.

In den Aufgabenbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fallen die Erstellung von Sachverständigengutachten in Angelegenheiten des Glücksspiels, die fachliche Unterstützung und Beratung interner Organisationseinheiten und externer Behörden in diesen Angelegenheiten, die Erstellung und Bearbeitung von Revisionen an den VwGH, die Mitwirkung an der Legistik und Erstellung von Richtlinien im Glücksspielbereich, die Erstellung von Gutachten für interne Organisationseinheiten der Finanzverwaltung und externe Behörden, die Projektmitarbeit bei der Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen auf dem Glückspielgebiet.

Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des CC ASV handelt es sich um Mitarbeiterinnen mit akademischer Ausbildung und hohem Spezialwissen in glücksspielrechtlichen und -technischen Fragen.

Dienststellenfachbereich

Die Dienststelle Sonderzuständigkeiten hat einen bundesweiten Dienststellenfachbereich, das sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit akademischer Ausbildung und/bzw. hohem Spezialwissen in den einzelnen Abgabenarten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereich setzen ihr Expertenwissen z.B. für die Schulung der Kolleginnen und Kollegen in den Teams und für Qualitätssicherungsmaßnahmen ein, um eine einheitliche Anwendung der Gesetze sicherzustellen. Hierbei stellt Wissensmanagement u.a. durch Mitarbeit in Arbeitskreisen, beim Aufbau von und in Netzwerken, an der internen praktischen und theoretischen Ausbildung, an der internen Fortbildung, der Wissensplattform, am Newsletter eine zentrale Rolle dar.

Sie beantworten auch besonders schwierige steuerrechtliche Fragen und unterstützen die Teams, indem sie für fachliche Auskünfte zur Verfügung stehen. Sie sind auch für die Auskunftserteilung für externe Kunden in schwierigen Fragen des jeweiligen Fachgebietes zuständig. Darüber hinaus sind sie auch für die Spendenbegünstigung zuständig.

Der Fachbereich hat auch die Aufgabe der Bearbeitung und Erledigung von schwierigeren Rechtsmitteln, der Verfassung von Amtsrevisionen und Gegenäußerungen an den VwGH sowie der Vertretung vor dem Bundesfinanzgericht.

Gebühren-, Verkehrsteuer- und Glücksspielteams (GVG-Teams)

Die Dienststelle Sonderzuständigkeiten verfügt über 11 GVG-Teams, die sich auf die Standorte in Wien, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Klagenfurt aufteilen.

Die Bemessung und Prüfung Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel ist eine eigenständige Organisationseinheit und umfasst alle Maßnahmen zur Ermittlung und Feststellung der Grundlagen zur Festsetzung der Gebühren, den Verkehrsteuern und der Glücksspielabgabe. Die Bemessung erfolgt - in Erfüllung eines rechtmäßigen Behördenhandelns - auch unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit.

Die GVG-Prüfer/innen sind auch Teil der GVG-Teams. Im Rahmen von Außenprüfungen werden bei Abgabepflichtigen, welche zur Führung von Büchern, Aufzeichnungen oder zur Zahlung gegen Verrechnung mit der Abgabenbehörde verpflichtet sind, alle für die Erhebung von Abgaben bedeutsamen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse geprüft.

Bundeskonzessionärsprüfung

Das Team Bundeskonzessionärsprüfung ist für die Aufsicht über das konzessionierte Glücksspiel verantwortlich und hat betreffend der Bundeskonzessionäre nach dem Glücksspielgesetz (Spielbankkonzessionäre und Lotterienkonzessionär) abgabenrechtliche und auch gewisse vom BMF per Erlass delegierte ordnungspolitische Aufgaben zu erfüllen. Neben der Vor-Ort-Kontrolle in den Spielbanken und Video Lotterie Terminal-Outlets werden die Abrechnungsvorgänge und Spielabläufe auch anhand von Videoaufzeichnungen, Tischreports und Belegen überprüft. Das Team ist für die Erhebung, Festsetzung und Überprüfung der von den Bundeskonzessionären zu leistenden Abgaben zuständig.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2021