Fallback (Ausfallverfahren)

Im Falle der Nichtverfügbarkeit von EMCS sind folgende Regelungen zu beachten:

Gemäß Artikel 20 der Richtlinie (EU) 2022/262 gilt eine Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren nur dann als in einem Verfahren der Steueraussetzung durchgeführt, wenn sie mit einem elektronischen Verwaltungsdokument erfolgt.

Steht das EDV-gestützte System (EMCS) nicht zur Verfügung, können die Versender/innen abweichend von Artikel 20 der Richtlinie (EU) 2022/262 eine Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung beginnen, vorausgesetzt, den Waren ist ein Dokument in Papierform beigefügt, das dieselben Daten enthält wie das elektronische Verwaltungsdokument nach Artikel 20 und sie die zuständigen Behörden vor Beginn der Beförderung darüber informiert haben.

Gemäß Artikel 35 der Richtlinie (EU) 2022/262 gilt eine Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren nur dann mit den Anforderungen nach dem Abschnitt 2 dieser Richtlinie als konform, wenn sie mit einem vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokument erfolgt.

Steht das EDV-gestützte System (EMCS) nicht zur Verfügung, können die zertifizierten Versender/innen abweichend von Artikel 35 der Richtlinie (EU) 2022/262 eine Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren außerhalb des Steueraussetzungsverfahrens beginnen, vorausgesetzt, den Waren ist ein Dokument in Papierform beigefügt, das dieselben Daten enthält wie das vereinfachte elektronische Verwaltungsdokument nach Artikel 35 dieser Richtlinie und sie die zuständigen Behörden vor Beginn der Beförderung darüber informiert haben.

Steht EMCS nicht zur Verfügung sind in Österreich die Bestimmungen des § 15 der 92. Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend das Verfahren der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren 
(Verbrauchsteuerbeförderungsverordnung) , BGBl. II Nr. 2023/92  (PDF, 316 KB)

im Ausfallverfahren zu beachten.

Die Versender/innen müssen vor Beginn jeder Beförderung im Ausfallverfahren beim EMCS - Helpdesk grundsätzlich in schriftlicher Form oder, falls dies nicht möglich ist, mündlich die Genehmigung des Ausfallverfahrens beantragen.

Für die Genehmigung eines Ausfallverfahren sind dem EMCS - Helpdesk folgende Daten schriftlich (per E-Mail oder Fax) bekannt zu geben:

  1. die Verbrauchsteuernummer des Versenders;
  2. die Verbrauchsteuernummer des Steuerlagers von dem die verbrauchsteuerpflichtigen Waren versandt werden;
  3. die Verbrauchsteuernummer des Empfängers;
  4. die Verbrauchsteuernummer des Steuerlagers von welchem die verbrauchsteuerpflichtigen Waren empfangen werden sollen;
  5. den/die Verbrauchsteuer-Produktcode(s) gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 und die Menge der verbrauchsteuerpflichtigen Waren.

Das Ausfalldokument muss die Ware begleiten.
Steht EMCS wieder zur Verfügung, haben die Versender/innen unverzüglich alle Ausfalldokumente im EMCS nach zu erfassen.

Dazu steht den Versendern in der EMCS-Onlineanwendung der Menüpunkt "Nacherfassung Ausfalldokumente" zur Verfügung.
Dieser Menüpunkt ist nur dann aktiviert, wenn der EMCS - Helpdesk die gemeldeten Beförderungsdaten in das System eingeben konnte.

Der Menüpunkt "Nacherfassung Ausfalldokumente" öffnet die Seite "Nacherfassung von Ausfalldokumenten" mit einer Auflistung aller bewilligten Ausfallverfahren, zu denen das Ausfalldokument noch nicht nacherfasst wurde.

Die Nacherfassung des Ausfalldokumentes kann auf zwei Arten erfolgen:

  1. durch Hochladen einer zuvor mit Hilfe der Ausfallanwendung erstellten XML-Datei oder
  2. durch Eingabe der Daten des Ausfalldokumentes unter dem Menüpunkt "e-VD erstellen". Für die Nacherfassung steht das Eingabefeld "Fallback ARC (1d)" zur Verfügung.
    Dieses Feld steht nur dann zur Verfügung, wenn der EMCS - Helpdesk die gemeldeten Beförderungsdaten in das System eingeben konnte.

Durch die Nacherfassung eines Ausfalldokumentes wird der Eintrag über das Ausfallverfahren aus der Auflistung gelöscht.

 

Ausfallanwendung

Für den Fall einer Nichtverfügbarkeit der EMCS - Onlineanwendung steht eine lokale Ausfallanwendung zur Verfügung, mit der ein Ausfalldokument als PDF (Begleitdokument für die Beförderung) sowie eine XML-Datei (für die Nacherfassung durch Hochladen) erstellt werden kann.

Es wird dringend empfohlen, eine aktuelle Version der lokalen Ausfallanwendung vorsorglich herunter zu laden und lokal zu speichern.
Im Falle von unvorhersehbaren Netzwerkproblemen und damit einhergehenden Nichtverfügbarkeiten von EMCS könnte auch die BMF-Homepage nicht erreichbar sein.
Es besteht keine Möglichkeit, ein Ausfalldokument ohne diese Ausfallanwendung zu erstellen.

Download der Ausfallanwendung (gültig ab 13.02.2024) als komprimierte Datei (ZIP-Dateiformat) (ZIP, 33 MB)

Die Ausfallanwendung steht Versendern auch in der EMCS Onlineanwendung im Downloadbereich zur Verfügung.

Diese Ausfallanwendung muss lokal gespeichert und entpackt werden.
Auf Ihrem Datenträger wird ein Ordner mit einigen Unterordnern angelegt.
Unter ..\EMCS_Fallback_Tool\bin befindet sich die Datei "fallback-swing.bat" .
Ein Doppelklick auf diese Datei öffnet die Ausfallanwendung.