Informationen für Softwarehersteller
Für Softwarehersteller werden Informationen zur Datenstromübermittlung an die Finanzverwaltung bekanntgegeben.
Für Softwarehersteller werden Informationen zur Datenstromübermittlung an die Finanzverwaltung bekanntgegeben.
Quelle: https://www.bmf.gv.at/services/finanzonline/informationen-fuer-softwarehersteller.html