Internationales zur Punzierungskontrolle
Die Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen ist in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich geregelt. Bislang ist mangels Einigung der Mitgliedstaaten noch keine Harmonisierung im Rahmen der EU erfolgt. Es gibt in der EU im Wesentlichen drei Punzierungssysteme.
Reine Eigenpunzierung
Bei einem System der reinen Eigenpunzierung wird die Prüfung und Punzierung der Edelmetallgegenstände von den Erzeugern, Händlern und Importeuren selbst vorgenommen. Es gibt keine Möglichkeit eine Punzierung von einer unabhängigen (in der Regel staatlichen) Prüfstelle vornehmen zu lassen.
Ein solches System der reinen Eigenpunzierung haben neben Österreich noch Deutschland, Griechenland und Luxemburg.
Fakultative Punzierung
In fakultativen Punzierungssystemen werden die Edelmetallgegenstände grundsätzlich von den Erzeugern, Händlern und Importeuren selbst geprüft und punziert. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit ihre Edelmetallgegenstände freiwillig durch eine unabhängige (in der Regel staatliche) Prüfstelle prüfen und punzieren zu lassen.
Ein solches System der fakultativen Punzierung haben Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Malta, Rumänien, Schweden und Slowenien.
Obligatorische Punzierung
Bei obligatorischen Punzierungssystemen wird die Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen durch eine staatliche oder eine andere unabhängigen Prüfstelle vorgenommen. Ein obligatorisches Punzierungssystem haben Frankreich, Großbritannien, Bulgarien, Irland, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern
Italienische Erzeugerpunzen
Derzeit gibt es mehr als 10.000 italienische Erzeugerpunzen. Aufgrund dieses Umfanges ist zurzeit keine aktuelle Zusammenfassung der italienischen Erzeugerpunzen erhältlich.
Die Punzen sind so gestaltet, dass in einer sechseckigen Umrandung ein Stern (Italienische Republik), eine Nummer von 1 bis ..... sowie zwei Buchstaben (Bezeichnung der Provinz) angegeben werden (Beispiel siehe unten).
Wenn Sie eine italienische Erzeugerpunze kennen und den Erzeuger erheben wollen, gibt es die Möglichkeit, unter nachfolgend angeführtem Link zu suchen. Die Suche ist leider nur auf Italienisch möglich. Vorab ist eine Registrierung erforderlich.
Klicken Sie auf der Homepage „www.assicor.org“ (Link siehe unten) auf "Ricerca imprese" (zweiter Punkt auf der rechten Seite). Zur Registrierung klicken Sie auf der sich öffnenden Seite auf "registrazione".
Estland, Lettland und Litauen
Lettland und Litauen haben ein obligatorisches Punzierungssystem, das heißt, dass alle Edelmetallgegenstände von einer unabhängigen dritten Stelle geprüft und punziert sein müssen. Eine Aufstellung über die in Lettland zulässigen Feingehalte und das Aussehen der amtlichen lettischen Punzen kann am Seitenende heruntergeladen werden.
Lettland und Litauen sind ab Juli 2004 Mitgliedstaaten des "Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen". In Österreich nach dem Übereinkommen punzierte Edelmetallgegenstände werden in Lettland und Litauen somit anerkannt.
Edelmetallgegenstände, die in Lettland und Litauen amtlich geprüft und punziert wurden, werden in Österreich anerkannt. Bei Einfuhr solcher Edelmetallgegenstände nach Österreich ist somit keine weitere innerstaatliche Prüfung oder Punzierung erforderlich.
Estland hat ein fakultatives (freiwillig staatliches) Punzierungssystem. Für die Einfuhr von Edelmetallgegenständen aus Estland gelten daher nunmehr dieselben Vorschriften, wie beispielsweise bei Einfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland oder Italien. In Estland werden die Verantwortlichkeitspunzen und die Feingehaltszahlen anderer EU-Mitgliedstaaten als den estnischen Punzen gleichwertig anerkannt.
Da Estland, Lettland und Litauen Teil der Sowjetunion waren, wurden dort während dieser Zeit die Punzen der Sowjetunion verwendet. Daher wird die staatliche sowjetische Punzierung anerkannt, wenn diese in den Punzierungsämtern in Estland, Lettland oder Litauen erfolgt ist, was den entsprechenden Amtszeichen zu entnehmen ist.
- Estnische Amtspunzen (PDF, 330 KB)
- Feingehalte und Beispiele für lettische Amtspunzen (PDF, 352 KB)
- Litauische Amtspunzen (PDF, 82 KB)
- Beispiele für sowjetische Amtspunzen (PDF, 76 KB)
Malta
Seit 1. April 2004 gibt es in Malta ein System der fakultativen Punzierung. Bei Goldschmieden und Händlern, die selbst punzieren, werden auch Marktkontrollen durchgeführt, bei welchen Edelmetallgegenstände zur Feingehaltsüberprüfung gezogen werden.
In Malta werden daher nicht nur Edelmetallgegenstände anerkannt, die staatliche Amtspunzen der EU-Mitgliedstaaten tragen, sondern auch alle Edelmetallgegenstände, die eine in einem EU-Mitgliedstaat registrierte Verantwortlichkeitspunze und eine Feingehaltszahl aufweisen.
Auskünfte:
Malta Assay Office
46, Merchants Street,
Valletta
Malta
Polen
Polen hat ein obligatorisches Punzierungssystem, das heißt, dass alle Edelmetallgegenstände von einer unabhängigen dritten Stelle geprüft und punziert sein müssen. Neben Gold, Silber und Platin müssen in Polen auch Gegenstände aus Palladium punziert werden.
Eine Aufstellung über die in Polen zulässigen Feingehalte sowie das Aussehen der amtlichen polnischen Punzen kann am Seitenende heruntergeladen werden.
Edelmetallgegenstände, die in Polen amtlich geprüft und punziert wurden, werden in Österreich anerkannt. Bei Einfuhr solcher Edelmetallgegenstände nach Österreich ist somit keine weitere innerstaatliche Prüfung oder Punzierung erforderlich.
- Abbildung der polnischen Amtspunzen (PDF, 178 KB)
- Homepage der polnischen Punzierungsämter in Krakau und Warschau
Slowakei
Die Slowakei hat ein obligatorisches Punzierungssystem, das heißt, dass alle Edelmetallgegenstände von einer unabhängigen dritten Stelle geprüft und punziert sein müssen.
In der Slowakei werden zur Zeit die gleichen Amtspunzen wie in Tschechien verwendet. Die Abbildungen können auch auf der englischen Version der Homepage des Punzierungsamtes in Prag abgerufen werden. Die slowakischen Punzierungsstätten werden durch folgende Buchstaben in den Amtspunzen bezeichnet: "B" für Bratislava, "K" für Kosice, "L" für Levice und "T" für Trencin.
Edelmetallgegenstände, die in der Slowakei amtlich geprüft und punziert wurden, werden in Österreich anerkannt. Bei Einfuhr solcher Edelmetallgegenstände nach Österreich ist somit keine weitere innerstaatliche Prüfung oder Punzierung erforderlich.
Slowenien
Slowenien hat ein System der freiwilligen staatlichen Punzierung. Weitere Informationen sind auf der Homepage des "Metrology Institute" der Republik Slowenien abzurufen (Link am Ende der Seite).
Für die Einfuhr von Edelmetallgegenständen aus Slowenien, die nicht amtlich punziert sind, gelten dieselben Vorschriften wie beispielsweise bei Einfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland oder Italien.
Bei Edelmetallgegenständen aus Slowenien wird auch die staatliche jugoslawische Punzierung anerkannt, wenn diese Amtspunzen die Ziffern 3 (für Ljubljana/Laibach) und 9 (für Celje/Cilli) tragen.
Tschechien
Tschechien hat ein obligatorisches Punzierungssystem, das heißt, dass alle Edelmetallgegenstände von einer unabhängigen dritten Stelle geprüft und punziert sein müssen.
Eine Aufstellung über die in Tschechien zulässigen Feingehalte sowie das Aussehen der amtlichen tschechischen Punzen kann am Seitenende heruntergeladen werden. Die Abbildungen können auch auf der englischen Version der Homepage des Punzierungsamtes in Prag abgerufen werden (Link ebenfalls am Seitenende).
Von Tschechien werden alle Edelmetallgegenstände anerkannt, die eine dem tschechischen Punzierungssystem gleichwertige Punzierung aufweisen.
Tschechien ist wie Österreich ein Mitglied des "Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen". Edelmetallgegenstände, die in Österreich nach den Vorschriften des Übereinkommens geprüft und punziert wurden, müssen daher in Tschechien nicht noch einmal geprüft und punziert werden.
Edelmetallgegenstände, die in Tschechien amtlich geprüft und punziert wurden, werden in Österreich anerkannt. Bei Einfuhr solcher Edelmetallgegenstände nach Österreich ist somit keine weitere innerstaatliche Prüfung oder Punzierung erforderlich.
Ungarn
Ungarn hat ein obligatorisches Punzierungssystem, das heißt, dass alle Edelmetallgegenstände von einer unabhängigen dritten Stelle geprüft und punziert sein müssen.
Ausführliche Informationen inklusive Abbildungen der ungarischen Amtspunzen sind auf der englischen Version der Homepage des Punzierungsamtes in Budapest abzurufen (Link am Seitenende).
Edelmetallgegenstände, die in Ungarn amtlich geprüft und punziert wurden, werden in Österreich anerkannt. Bei Einfuhr solcher Edelmetallgegenstände nach Österreich ist somit keine weitere innerstaatliche Prüfung oder Punzierung erforderlich.
Zypern
Zypern hat ein obligatorisches Punzierungssystem, das heißt, dass alle Edelmetallgegenstände von einer unabhängigen dritten Stelle geprüft und punziert sein müssen.
Edelmetallgegenstände, die in Zypern amtlich geprüft und punziert wurden, werden in Österreich anerkannt. Bei Einfuhr solcher Edelmetallgegenstände nach Österreich ist somit keine weitere innerstaatliche Prüfung oder Punzierung erforderlich.
- Abbildung der zypriotischen Amtspunzen (PDF, 185 KB)
- Cyprus Assay Office (Zypriotische Erzeugerpunzen)
Übereinkommen betreffend Edelmetallgegenstände
Seit 1.1.2020 ist die Punzierung von Edelmetallgegenständen nach dem Übereinkommen in Österreich nicht mehr möglich. Importiere Edelmetallgegenstände, die die gemeinsame Punze aufweisen, gelten weiter als gültig punziert und müssen nicht im Inland geprüft und mit einer registrierten Verantwortlichkeitspunze bezeichnet werden.