Berechnung und Höhe
Für eine Tonne Kohlenstoffdioxidäquivalent ist jeweils ein nationales Emissionszertifikat abzugeben.
Die Berechnung der Treibhausgasemissionen erfolgt anhand der in der Anlage 1 des NEHG 2022 festgelegten Emissionsfaktoren, welche die Treibhausgasemissionen eines Energieträgers pro Einheit festlegen (z.B. bei Benzin 2,38 kg/Liter). Durch Multiplikation dieser Emissionsfaktoren mit der Menge der in Verkehr gebrachten Energieträger erhält der Handelsteilnehmer die für die Zertifikatsabgabe relevante Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen.
Informationen zur Höhe des Preises für ein nationales Emissionszertifikat finden Sie unter dem Punkt „Entwicklung und Handelsphasen“.
Hinweis
Die Tabelle in Anhang 1 NEHG 2022 ist für Energieträger, die ab dem 1. Jänner 2025 in den freien Verkehr gebracht wurden, nicht mehr anwendbar. Allerdings können weiterhin für kommerzielle Standardbrennstoffe, bestimmte Kohlearten und Erdgas, Standardwerte gemäß Ebene 2a der MRR verwendet werden.
Die Standardwerte finden Sie hier (PDF, 384 KB)