COVID-19-Berichterstattung Berichterstattung gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz - bis Februar 2025
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie im März 2020 wurden insgesamt 46,6 Mrd. € an Auszahlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise aus dem Bundeshaushalt geleistet. Im Zeitraum Jänner bis Februar 2025 wurden Rückzahlungen iHv. 0,1 Mrd. € verzeichnet.
Finanzierungsrechnung - Datenstand 14.3.2025
Die COVID-19-Hilfsmaßnahmen sind in den meisten Fällen bereits im Jahr 2022 ausgelaufen. Auszahlungen im Jahr 2025 werden vor allem noch im Gesundheitsbereich sowie für noch offene COVID-19-Unternehmenshilfen und eingetretene Schadensfälle bei Garantien geleistet. Im Zeitraum Jänner bis Februar 2025 kam es bei den Auszahlungen iZm. COVID-19 zu Rückflüssen in den Bundeshaushalt iHv. 67,9 Mio. €.
- Überblick über die COVID-19-Krisenbewältigung im Jahr 2025
- COFAG-Zuschüsse
- COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
Mit Stand 28.2.2025 wurden insgesamt 46,6 Mrd. € an Auszahlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise aus dem Bundeshaushalt geleistet.
Die größten Maßnahmen sind die Unternehmenshilfen der COFAG (15,8 Mrd. € bis 31.7.2024), die gesundheitspolitische Bewältigung der Pandemie (13,0 Mrd. €, davon 11,2 Mrd. € in der UG 24 Gesundheit), die Corona-Kurzarbeitsbeihilfen (9,9 Mrd. € inkl. Langzeit-Kurzarbeitsbonus) sowie der WKÖ-Härtefallfonds (2,4 Mrd. €).
Nach Jahren entfallen davon 14,4 Mrd. € auf das Jahr 2020, 19,0 Mrd. € auf 2021, 10,0 Mrd. € auf 2022, 2,6 Mrd. € auf 2023 und 0,6 Mrd. € auf das Jahr 2024.
Links und Downloads
- COVID-19-Tabellen - Februar 2025 (Excel, 31 KB)
- Transparenzportal - COVID-19 Wirtschaftshilfen
- BMSGPK - Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19 FondsG 2020-2023
- BMSGPK - Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19 FondsG Jänner-Oktober 2024
- Aktueller Budgetvollzug
Studien zur Analyse der COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen
Überblick über die COVID-19-Krisenbewältigung im Jahr 2025
Im Zeitraum Jänner bis Februar 2025 kam es bei den Auszahlungen iZm. COVID-19 zu Rückflüssen in den Bundeshaushalt iHv. 67,9 Mio. € (Rückflüsse iHv. 78,4 Mio. € im Jänner 2025 und Auszahlungen iHv. 10,5 Mio. € im Februar). Dies ist insbesondere auf Rückzahlungen iHv. 81,3 Mio. € in der UG 45 Bundesvermögen zurückzuführen. Ferner gab es auch in der UG 40 Wirtschaft eine Rückzahlung iHv. 1,0 Mio. €. Dem stehen Auszahlungen in der UG 24 Gesundheit iHv. 14,5 Mio. € gegenüber. Folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Auszahlungen für die wichtigsten COVID-19-Maßnahmen 2025 sowie die Gesamtauszahlungen seit 2020.

Im Vergleich zur Periode Jänner bis Februar 2024 gingen die Auszahlungen um 204,7 Mio. € zurück.
COVID-19-Hilfen für Unternehmen
Bis Ende Juli 2024 war die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) für die Abwicklung verschiedener Zuschussinstrumente zur Unterstützung von durch die Krise besonders stark betroffenen Unternehmen zuständig.
Je nach Betrachtungszeitraum standen verschiedene Zuschussprodukte zur Verfügung, die sich auch hinsichtlich der zur Antragsberechtigung zu erfüllenden Kriterien unterschieden. Die Antragsfristen für alle Produkte sind generell im Jahr 2022 ausgelaufen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den finalen Stand der Abwicklung der Zuschussprodukte durch die COFAG zum Stichtag 31.7.2024.

Die COFAG befindet sich seit 1.8.2024 in Liquidation (nunmehr COFAG i.A.), sämtliche Rechte und Pflichten der COFAG i.A. aus Förderverträgen sind unverändert auf den Bund übergegangen. Die Abarbeitung noch offener Förderanträge ist damit in die Zuständigkeit des Bundes und des Finanzministers zur Entscheidung als Abwicklungsstelle übergegangen. Die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen COVID-19-Hilfen erfolgt nun durch die Abgabenbehörden, die Restrukturierung und Einbringung von Forderungen aus Garantien und Haftungen durch die aws.
Insgesamt wurden mit Einleitung der Liquidation der COFAG per 1.8.2024 638 Förderanträge zur Entscheidung an den Bundesminister für Finanzen übertragen. Von diesen entfallen 567 auf Unternehmensverbünde mit Überschreitung der beihilfenrechtlichen Obergrenzen.
Die Abwicklungsstelle hat bis 31.12.2024 von den 638 übergebenen Förderanträgen zwei mit Auszahlung erledigt. Zusammen mit 26 weiteren Auszahlungen, die sich aus Verpflichtungen des Bundes aus Förderverträgen gem. § 6 Abs. 1 COFAG-NoAG ergeben, wurden bis zu diesem Zeitpunkt gesamt 4,4 Mio. € ausbezahlt. Die finanzielle Bedeckung erfolgt in der UG 45 Bundesvermögen.
In folgender Tabelle sind Betrag und Anzahl der Auszahlungen nach Förderleistung und Auszahlungsmonat aufgeschlüsselt.

Die ersten Auszahlungen durch die Abwicklungsstelle erfolgten im Monat September 2024. Die deutlich höchsten Auszahlungen entfallen mit 3,0 Mio. € auf drei Geschäftsfälle betreffend die Gewährung eines Verlustersatzes. Die höchste Anzahl von Auszahlungen entfällt auf elf Anträge auf Gewährung eines Ausfallsbonus.
Zur Sanierung von nach dem 30.6.2022 eingebrachten Anträgen auf Gewährung eines Ausfallsbonus III für März 2022 oder eines Verlustersatzes III wurden Spätantragsrichtlinien erlassen. Diese ermöglichten eine beihilfenrechtskonforme Umwidmung in einen Schadensausgleich oder in eine De-minimis-Beihilfe. Der gesamte Auszahlungsbetrag von 310,6 Tsd. Euro für die Gewährung eines Verlustersatzes III entfällt auf vier Spätanträge, mit denen durchwegs Umwidmungen in De-minimis-Beihilfen erfolgten.
Darüber hinaus wurden zur Sanierung von Anträgen, die die Beihilfehöchstgrenzen überschritten („Konzernobergrenzen“), entsprechende Richtlinien („Obergrenzenrichtlinien“) erlassen. Die Obergrenzenrichtlinien ermöglichen drei verschiedene Optionen der Umwidmung beim Vorliegen einer beihilfenrechtlichen Überschreitung der Konzernobergrenze. Je nach Option kann entweder die Rechtskonformität einer Überschreitung der Konzernobergrenze durch eine bereits erfolgte Auszahlung hergestellt werden oder die Auszahlung von bereits beantragten, aber aufgrund der geltenden Obergrenze noch nicht zur Auszahlung freigegebenen, Zuschüssen ermöglicht werden. Konkret ist die Umwidmung in einen Verlustersatz, einen Schadensausgleich oder eine De-minimis-Beihilfe möglich. Insgesamt geht es um rund 200 Unternehmensverbünde, die sich auf knapp 1.200 Unternehmen aufteilen und bei denen bis zu 492 Mio. € umgewidmet werden können.
Für weitere Informationen wird auf den Bericht gemäß § 12 COFAG-NoAG verwiesen, in dem die Maßnahmen und der Stand der Liquidation der COFAG sowie die aus der Gewährung von finanziellen Maßnahmen für den Bund resultierenden Auswirkungen zum Stichtag 31.12.2024 dargestellt sind. Der nächste diesbezügliche Bericht erscheint zum Stichtag 30.6.2025.
Für Garantiezahlungen von in Anspruch genommenen COVID-19-Haftungen wurden im Zeitraum 2020-2025 bis zum Stichtag 31.1.2025 kumuliert insgesamt 253,3 Mio. € aus dem Bundeshaushalt ausgezahlt (davon 209,5 Mio. € via COFAG und 43,8 Mio. € im Zeitraum 1.8.2024-28.2.2025 direkt aus der UG 45 Bundesvermögen, ohne Berücksichtigung von einzahlungsseitigen Rückflüssen). Hinzu kommen Schadensfälle beim OeKB Sonder-KRR iHv. 2,9 Mio. €, denen Haftungsentgelte von kumuliert 15,0 Mio. € gegenüberstehen (jeweils Stand zum 31.12.2024).
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
Folgende Tabelle listet die COVID-19-Maßnahmen samt erfolgter Auszahlungen der Ressorts in den Jahren 2020-2025 auf. Negative Werte stellen Rückzahlungen (negative Auszahlungen) dar.

Darüber hinaus kam es auch zu Einzahlungen in den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Diese summieren sich per 31.1.2025 auf insgesamt 11,8 Mio. €. Davon entfallen 4,7 Mio. € auf das Jahr 2020, jeweils 1,6 Mio. € auf 2021 und 2022 sowie 2.718 Euro auf das Jahr 2023.
2024 beliefen sich die Einzahlungen in den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds von in Summe 3,5 Mio. €. Abgesehen von einem Kostenersatz durch Dritte im Rahmen der 2020 durchgeführten Repatriierungsflüge des BMEIA, handelt es sich dabei um Einzahlungen gemäß COFAG-NoAG in die UG 45 Bundesvermögen. Konkret betreffen 1,9 Mio. € Garantieentgelte, 0,9 Mio. € Zinsen und 0,7 Mio. € Rückflüsse aus Schadenszahlungen.
Im Zeitraum Jänner bis Februar 2025 flossen 0,8 Mio. € aus Zinsen (COFAG-NoAG) in den Bundeshaushalt.