COVID-19-Berichterstattung Berichterstattung gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz und § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz - bis August 2024

Mit Stand 31.8.2024 wurden seit Beginn der COVID-19-Pandemie im März 2020 insgesamt 46,5 Mrd. € an Auszahlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise aus dem Bundeshaushalt geleistet, davon 0,4 Mrd. € im Zeitraum Jänner bis August 2024.

Die COVID-19-Hilfsmaßnahmen sind in den meisten Fällen bereits im Jahr 2022 ausgelaufen. Auszahlungen im Jahr 2024 werden vor allem noch im Gesundheitsbereich sowie für noch offene COVID-19 Unternehmenshilfen geleistet. Im Zeitraum Jänner bis August 2024 beliefen sich die Auszahlungen iZm. der COVID-19-Krise insgesamt auf 443,8 Mio. €.

  1. Überblick über die COVID-19-Krisenbewältigung im Jahr 2024
  2. COFAG-Zuschüsse
  3. COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Mit Stand 31.8.2024 wurden insgesamt 46,5 Mrd. € an Auszahlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise aus dem Bundeshaushalt geleistet.

Die größten Maßnahmen sind die Unternehmenshilfen der COFAG (15,8 Mrd. €), die gesundheitspolitische Bewältigung der Pandemie (12,9 Mrd. €, davon 11,1, Mrd. € in der UG 24 Gesundheit), die Corona-Kurzarbeitsbeihilfen (9,9 Mrd. € inkl. Langzeit-Kurzarbeitsbonus) sowie der WKÖ-Härtefallfonds (2,4 Mrd. €).

Nach Jahren entfallen davon 14,4 Mrd. € auf das Jahr 2020, 19,0 Mrd. € auf 2021, 10,0 Mrd. € auf 2022, 2,6 Mrd. € auf 2023 und der Rest auf das Jahr 2024.

Überblick über die COVID-19-Krisenbewältigung im Jahr 2024

Die Auszahlungen iZm. der COVID-19-Krise beliefen sich im Zeitraum Jänner bis August 2024 insgesamt auf 443,8 Mio. €. Gegenüber der Vergleichsperiode Jänner bis August 2023 ist dies insgesamt ein Rückgang von 813,5 Mio. € bzw. um 64,7%. Folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Auszahlungen für die wichtigsten COVID-19-Maßnahmen 2024 sowie die Gesamtauszahlungen seit 2020.

Tabelle 1: Auszahlungen im Bundeshaushalt

Mit 297,1 Mio. € ist der Großteil der Gesamtauszahlungen im Zeitraum Jänner bis August auf COVID-19-Unternehmenshilfen zurückzuführen, die aus der UG 45 Bundesvermögen geleistet werden (davon 288,9 Mio. € an Überweisungen an die COFAG im Zeitraum Jänner bis Juli 2024 und 8,2 Mio. € nach Beginn der Liquidation der COFAG im August 2024). In der UG 24 Gesundheit beliefen sich die COVID-19-Auszahlungen bis zum 31.8.2024 auf 161,0 Mio. € (davon 21,2 Mio. € im August 2024). Bei den sonstigen COVID-19-Auszahlungen waren im Zeitraum Jänner bis August 2024 in Summe Rückzahlungen (negative Auszahlungen) iHv. 14,3 Mio. € zu verzeichnen.

Der Rückgang im Vergleich zur Vorjahresperiode iHv. 813,5 Mio. € ergibt sich im Wesentlichen durch Rückgänge bei den gesundheitspolitischen Maßnahmen in der UG 24 Gesundheit (‑1.031,9 Mio. €) und den sonstigen COVID-19-Auszahlungen (-45,2 Mio. €). Dem stehen höhere Auszahlungen für COVID-19-Unternehmenshilfen gegenüber (+264,0 Mio. €, UG 45 Bundesvermögen).

COVID-19-Hilfen für Unternehmen

Bis Ende Juli 2024 war die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) für die Abwicklung verschiedener Zuschussinstrumente zur Unterstützung von durch die Krise besonders stark betroffenen Unternehmen zuständig.

Die COFAG befindet sich seit 1.8.2024 in Liquidation (nunmehr COFAG i.A.), sämtliche Rechte und Pflichten der COFAG i.A. aus Förderverträgen sind unverändert auf den Bund übergegangen. Die Abarbeitung noch offener Förderanträge ist damit in die Zuständigkeit des Bundes und des Finanzministers zur Entscheidung als Abwicklungsstelle übergegangen. Die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen COVID-19-Hilfen erfolgt nun durch die Abgabenbehörden, die Restrukturierung und Einbringung von Forderungen aus Garantien und Haftungen durch die aws.

Je nach Betrachtungszeitraum standen verschiedene Zuschussprodukte zur Verfügung, die sich auch hinsichtlich der zur Antragsberechtigung zu erfüllenden Kriterien unterschieden. Die Antragsfristen für alle Produkte sind generell im Jahr 2022 ausgelaufen. Aktuell werden von der Finanzverwaltung noch offene Anträge abgearbeitet, die insbesondere im Zusammenhang stehen mit der Sanierung von Fällen, die die Beihilfehöchstgrenzen überschritten („Konzernobergrenzen“) haben.

Die entsprechenden Richtlinien („Obergrenzenrichtlinien“) wurde am 19.6.2024 veröffentlicht. Die Obergrenzenrichtlinien ermöglichen drei verschiedene Optionen der Umwidmung beim Vorliegen einer beihilfenrechtlichen Überschreitung der Konzernobergrenze. Je nach Option kann entweder die Rechtskonformität einer Überschreitung der Konzernobergrenze durch eine bereits erfolgte Auszahlung hergestellt werden oder die Auszahlung von bereits beantragten, aber aufgrund der geltenden Obergrenze noch nicht zur Auszahlung freigegebenen, Zuschüssen ermöglicht werden. Konkret ist die Umwidmung in einen Verlustersatz, einen Schadensausgleich oder eine De-minimis-Beihilfe möglich. Vor dem Hintergrund der Auflösung der COFAG per 31.7.2024 ist die Finanzverwaltung die zuständige Förderstelle. Die Antragsfrist endet am 31.10.2024. Insgesamt geht es um rund 200 Unternehmensverbünde, die sich auf knapp 1.200 Unternehmen aufteilen und bei denen bis zu 492 Mio. € umgewidmet werden können.

Erste Zahlen zu den Auszahlungen gemäß Obergrenzenrichtlinien werden in der monatlichen Berichterstattung für Ende Oktober in Aussicht gestellt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den finalen Stand der Abwicklung der Zuschussprodukte durch die COFAG zum Stichtag 31.7.2024. Insgesamt waren zu diesem Zeitpunkt noch 644 Basisanträge offen (in Bearbeitung; zusätzlich war ein Basisantrag genehmigt, aber noch nicht ausgezahlt per 31.7.2024).

Tabelle 3: COFAG-Zuschüsse

Für Garantiezahlungen von in Anspruch genommenen COVID-19-Haftungen wurden im Zeitraum 2020-2024 bis zum Stichtag 31.8.2024 kumuliert insgesamt 219,2 Mio. € aus dem Bundeshaushalt ausgezahlt. Hinzu kommen Inanspruchnahmen beim OeKB Sonder-KRR iHv. 2,2 Mio. € (Stand 31.3.2024; dem stehen Haftungsentgelte beim OeKB Sonder-KRR von kumuliert 14,7 Mio. € per 31.3.2024 gegenüber).

COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Folgende Tabelle listet die COVID-19-Maßnahmen samt erfolgter Auszahlungen der Ressorts in den Jahren 2020-2024 (inkl. BVA 2024) auf. Negative Werte stellen Rücküberweisungen (negative Auszahlungen) dar.

Tabelle 6: COVID-19-Krisenbewaeltigungsfonds