Massive Gesetzesübertretungen bei Paketzustellern aufgedeckt Behördenübergreifender Schwerpunkteinsatz im Güterbeförderungssektor – FAÖ, ABB und BMI beteiligt – 50 Anzeigen bei einem großen Paketdienstleister
Betrugsdelikte wie Scheinselbständigkeit, Arbeitskräfteausbeutung sowie Lohn- und Sozialdumping sind bei selbstständigen Paketzustellern keine Seltenheit. Der österreichische Güterbeförderungssektor gilt daher für die involvierten Behörden in Sachen Betrugsbekämpfung als hochriskante Branche. Ein behördenübergreifender, sorgfältig geplanter Schwerpunkteinsatz deckte Anfang Dezember massive Gesetzesübertretungen bei einem großen Paketdienstleister auf. Am Einsatz beteiligt waren das Finanzamt Österreich (FAÖ), die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) sowie das Bundesministerium für Inneres (BMI).
Finanzminister Magnus Brunner: „Mit intensiv geplanten Kontrollen treten wir gesetzeswidrigen Machenschaften in dieser Branche verstärkt entgegen und schützen damit unsere ehrlichen Wirtschaftstreibenden. Scheinunternehmen und Scheinselbstständigkeit schaden unserem Wirtschaftsstandort enorm, denn sie verfolgen den Zweck, dem Staat vor allem die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten. Darüber hinaus stehen sie in diesem Fall in Verbindung mit anderen Delikten wie Arbeitskräfteausbeutung. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für ihren unermüdlichen Einsatz und gratuliere zu diesem Erfolg.“
Großkontrolle am Betriebsgelände eines großen Paketdienstleisters
Insgesamt 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ein Diensthund des FAÖ, des ABB und des BMI waren bei dem Einsatz Anfang Dezember beteiligt. Im Rahmen einer unangekündigten Großkontrolle am Betriebsgelände eines großen Paketdienstleisters wurden 91 arbeitende „selbständige“ Frächter sowie ca. 20 Personen an Eigen- und Leasingpersonal geprüft. Dabei wurden massive Übertretungen sowohl im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) als auch im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) festgestellt. Es folgten Strafanträge an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden. Seitens des BMI wurden Anzeigen nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) sowie dem Meldegesetz1991, dem Güterbeförderungsgesetz und dem Kraftfahrgesetz (KFG) gestellt. In diesem Fall ist die Vielzahl der Gesetzesmaterien besonders beeindruckend, die nur behördenübergreifend und gemeinsam kontrolliert und sanktioniert werden können.
Im Zuge der Kontrolle waren manche Aussagen der selbständigen Frächter besonders alarmierend: Manche gaben an, dass sie bis zu 77 Stunden (teilweise von 4:00 – 24:00 Uhr) pro Woche arbeiten würden. Zudem würden sie ohne Unterkunft auf einem Autobahnparkplatz nächtigen. Andere geben an, mit bis zu 7 Personen in einem Matratzenlager zu nächtigen. Hinzu kommen mündliche „Dienstanweisungen“ der Auftraggeber, Pönalen in Höhe von bis zu 500 Euro für Tourenausfälle aufgrund von Krankheit oder Urlaub entrichten zu müssen.
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