Brunner: Steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterprämie in Höhe von 3.000 Euro im Jahr 2024 möglich Gesetz im Nationalrat beschlossen – Rund 1,2 Millionen Menschen haben davon 2022 profitiert
Wie von Finanzminister Magnus Brunner angekündigt, wird die Ende des Jahres auslaufende steuer- und abgabenbefreite Mitarbeiterprämie für das Jahr 2024 verlängert. Bereits vor einem Monat hat der Finanzminister das Angebot der Verlängerung erneuert. Nach dem gestrigen Beschluss im Nationalrat ist das somit möglich.
Nun sind die Sozialpartner am Zug, ob diese Mitarbeiterprämie in Anspruch genommen wird – denn sie muss zur Gänze an lohngestaltende Maßnahmen gebunden werden. Das heißt, dass eine Verankerung im Kollektivvertrag oder Ähnlichem notwendig ist, um die Begünstigung in Anspruch zu nehmen.
„Ich habe immer gesagt: Wenn es den Wunsch seitens der Sozialpartner gibt und das auch Einfluss auf die Lohnabschlüsse hat, sind wir gesprächsbereit. Wir haben nun die Inanspruchnahme der steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie gesetzlich ermöglicht“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Hintergrund:
Die Mitarbeiterprämie wurde im Jahr 2022 für die Kalenderjahre 2022 und 2023 eingeführt. In Summe können 3.000 Euro für das jeweilige Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden. Für das Jahr 2024 muss die Mitarbeiterprämie zur Gänze an lohngestaltende Maßnahmen gebunden werden. Eine Prämie ohne derartige Bindung macht aus Sicht des BMF keinen Sinn für das kommende Jahr, nachdem dadurch auch wesentliche Mitnahmeeffekte entstehen.
Im Jahr 2022 wurde dieser Bonus an rund 1,2 Million Menschen ausbezahlt. Das zeigt, dass der Bonus gut angenommen wird.