Budget 2024-2027

Die Bundesregierung setzt mit dem Budget 2024 und dem Bundesfinanzrahmen 2024-2027 die aktive Budgetpolitik der letzten Jahre fort:

  1. Mit dem Finanzausgleich 2024-2028 stellen wir den Ländern und Gemeinden die notwendigen Mittel zum Ausbau und der Aufrechterhaltung der kommunalen Daseinsvorsorge, insbesondere in den Bereichen Kinderbetreuung, Gesundheit und Pflege, Klimaschutz und Wohnbau zur Verfügung
  2. Wir investieren in die Zukunft des Standorts Österreich durch Förderung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, die klimaneutrale Transformation der Unternehmen und den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur
  3. Durch die Abschaffung der kalten Progression und die Indexierung der Sozialleistungen stabilisieren wir die Konjunktur unter herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Wir entlasten Haushalte und Unternehmen langfristig und lindern die Auswirkungen der Inflation, stabilisieren die Kaufkraft und sichern die Wettbewerbsfähigkeit.
Finanzausgleich

Finanzausgleich

Seit dem Dezember 2022 wird auf mehreren Ebenen und in drei Arbeitsgruppen intensiv über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2024 verhandelt. Die Finanzausgleichspartner – Bund, Länder und Gemeinden – diskutieren vor allem über Finanzierung und Reformbedarf in den Aufgabenbereichen Gesundheit, Pflege, Bildung und Klima.

Am 3.10.2023 konnten sich die Finanzausgleichspartner auf eine Grundsatzeinigung über das finanzielle Volumen für den Finanzausgleich verständigen. Diese Grundsatzeinigung umfasst ein durchschnittliches Volumen von 3,4 Mrd. € pa. in den Jahren 2024 bis 2028. Insgesamt kostet den Bund der Finanzausgleich 12,9 Mrd. € über die Jahre 2024-2027, wobei der Größte Teil davon für den Zukunftsfonds zur Verfügung gestellt wird. Für den Bereich Gesundheit werden 3,8 Mrd. € verausgabt, der Pflegefonds wird mit 2,9 Mrd. € ausgestattet.

Familie

Entlastung für Haushalte

Die Bundesregierung hat mit einer Vielzahl von Entlastungsmaßnahmen für verschiedenste Bevölkerungsgruppen dafür gesorgt, dass das reale verfügbare Einkommen der Haushalte trotz der hohen Inflation stabil geblieben bzw. sogar gewachsen ist. In Summe sind 1,0 Mrd. € für weitere Entlastungsmaßnahmen im BFRG 2024-2027 veranschlagt.

Für 2024 sind insgesamt 0,6 Mrd. € für auszahlungsseitige Energie-Entlastungsmaßnahmen für private Haushalte veranschlagt, konkret für den Stromkostenzuschuss und die Abfederung der gestiegenen Netzverlustentgelte.

Gerade sozial benachteiligte Familien und Alleinerziehende mit niedrigen Einkommen sind von der Teuerung jedoch besonders betroffen. Neben den individuellen Schicksalen führt Kinderarmut langfristig auch zu volkswirtschaftlichen Kosten, zB. durch geringere Bildungsmöglichkeiten, die durch gezielte Unterstützung gemindert werden können.

Die Bundesregierung hat zur Reduktion und Vermeidung von Kinderarmut ein Maßnahmenpaket beschlossen. Insgesamt belaufen sich die bereitgestellten Mittel für die Maßnahmen gemäß Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz 2024 auf 0,3 Mrd. €.

Wirtschaftsstandort

Wirtschaftsstandort

Der Umstieg von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern stärkt die Energieunabhängigkeit, während die Dekarbonisierung von industriellen Prozessen mittels innovativer Verfahren neue Wettbewerbsvorteile und Arbeitsplätze kreiert. Die Diversifizierung und Digitalisierung von Lieferketten stellt Unternehmen noch robuster auf, stärkt die Resilienz und steigert somit die Versorgungssicherheit. An Bedeutung gewinnt dabei die „Twin Transition“ – die Verknüpfung der nachhaltigen und digitalen Transformation – hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft, die von digitalen Lösungen und Arbeitsabläufen gestützt wird.

Mit den beiden Energiekostenzuschüssen für Unternehmen und den Energiekostenpauschalen für Kleinst- und Kleinbetriebe sowie der Strompreiskompensation wurde bzw. wird der Anstieg bei den Energiekosten spürbar abgefedert und etwaige dadurch entstandene Wettbewerbsnachteile kompensiert.

Über die Periode des BFRG 2024-2027 sind 3,1 Mrd. € für Energiekostenausgleichsmaßnahmen, die nationale Umsetzung des European Chips Act und für die Filmwirtschaft (zB. FISA+) vorgesehen.

Wissenschaft

Wissenschaft, Forschung und Entwicklung

Die Bedeutung von F&E-Investitionen für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und damit für den österreichischen Wirtschafsstandort ist außerordentlich. Dabei ist gerade die volkswirtschaftliche Rendite von öffentlichen F&E-Ausgaben signifikant: Wie Keuschnigg et al. (2020) zeigen, führt ein Euro an öffentlichen Mehrausgaben für die Forschung zu einem langfristigen BIP-Zuwachs von sechs Euro. Gerade in Zeiten von multiplen Krisen und großer Unsicherheit neigen Unternehmen zur Reduktion ihrer F&E-Ausgaben. In den letzten Jahren konnte dieser Rückgang durch höhere öffentliche Forschungsausgaben kompensiert werden. Die wissenschaftliche Basis für spezifische Forschungstätigkeiten bildet dabei die Grundlagenforschung, die vor allem auch an den Universitäten erfolgt.

Mit dem neuen Budget unterstreicht die Bundesregierung die Wichtigkeit von Wissenschaft und Forschung. Im diesbezüglichen Schwerpunktbereich, der insbesondere die Universitäten, Fachhochschulen sowie die Forschungs- und Forschungsfördereinrichtungen enthält, sind über die vierjährige Periode des BFRG 2024-2027 Mittel von 28,9 Mrd. € veranschlagt.

Klima

Klima und Transformation

Die Bundesregierung hat bereits durch verschiedenste Maßnahmen eine Trendwende bei der Entwicklung der österreichischen Treibhausgasemissionen bewirkt, womit sich Österreich den europäisch geltenden Klimazielen annähert. Jedoch legt die Langfristige Budgetprognose 2022 des BMF dar, dass ohne weitere Emissionsreduktionen ein budgetäres Risiko der Zielverfehlung von rd. 4,7 Mrd. € bis 2030 besteht. Um diese Lücke zu schließen, bedarf es kosteneffektiver Förderungen als auch steuer- und ordnungspolitischer Maßnahmen, die von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen werden und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Industrie nicht schmälert, sondern nachhaltig stärkt.

In budgetärer Hinsicht hat die Bundesregierung die Mittel für den Klimaschutz sukzessive erhöht und 2023 eine umfassende Klima- und Transformationsoffensive gestartet. Schwerpunkte bilden dabei die Implementierung klima- und energiepolitischer Transformationsprozesse, insbesondere im Bereich der Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie sowie Mobilität, der Unterstützung von Haushalten bei der Umstellung auf nachhaltige Energiesysteme sowie die Verbesserung der Energieunabhängigkeit und Energieeffizienz. Über die BFRG 2024-2027 Periode summieren sich die Transformationsmittel auf 14,1 Mrd. €.

Sicherheit

Sicherheit

Ein Krieg in Europa konfrontiert auch die österreichische Sicherheitspolitik mit einer neuen Realität. Diese verlangt nicht nur eine Stärkung der umfassenden Landesverteidigung, sondern auch eine Refokussierung auf die militärische Landesverteidigung zum Schutz der österreichischen Bevölkerung und Wahrung der Souveränität der Republik Österreich. Die unsichere geopolitische Lage zeigt sich aktuell auch in der Eskalation des Nahostkonflikts.

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetzes zur Verbesserung der militärischen Fähigkeiten und einer nachhaltigen budgetären Stärkung der Landesverteidigung bekannt. Damit wurde bereits im laufenden Jahr eine deutliche Ausweitung der Investitionen in die Fähigkeiten des österreichischen Bundesheeres ermöglicht und dem Österreichischen Bundesheer eine längerfristige Finanzierungsperspektive und Planungssicherheit geboten.

Neben der militärischen Landesverteidigung wird zur weiteren Stärkung der Resilienz und inneren Sicherheit der bereits in den vergangenen Jahren eingeschlagene Weg fortgesetzt. Es wird gezielt in Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz mit Schwerpunkt IT-Sicherheit und Krisenvorsorge investiert. Mit dem BFRG 2024-2027 werden Mittel von 34,4 Mrd. € bereitgestellt. 

Zinsen

Zinsen

Nach Jahren der Niedrigzinspolitik führten veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu mittlerweile zehn Leitzinserhöhungen und damit auch zu einem veränderten Umfeld für die Budgetpolitik. Die gesamtstaatliche Zinsbelastung wird sich dementsprechend von ihrem langjährigen Tiefststand von 0,9% des BIP im Jahr 2022 auf 2,0% des BIP im Jahr 2027 mehr als verdoppeln.

Im administrativen Bundeshaushalt waren die Steigerungen für Zinszahlungen und Agien schon im Jahr 2022 zu sehen, als sich ungefähr zur Jahresmitte das Zinsumfeld änderte und die Auszahlungen von 3,2 Mrd. € im Jahr 2021 auf 6,0 Mrd. fast verdoppelten. Für die vierjährige Finanzrahmenperiode 2024-2027 werden in Summe Finanzierungskosten von 37,7 Mrd. € erwartet.

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Pensionen

Aufgrund der aktuell hohen Inflationsraten wurde die gesetzliche Aliquotierung der erstmaligen Pensionsanpassung für 2024 und 2025 ausgesetzt. Damit erhalten alle Pensionsneuzugänge der Jahre 2023 und 2024 die volle erstmalige Pensionserhöhung, unabhängig davon, in welchem konkreten Monat sie ihre Pension antreten.

Mit der von der Bundesregierung beschlossenen Pensionsanpassung 2024 wird für Pensionistinnen und Pensionisten auch im kommenden Jahr der Kaufkrafterhalt der Pensionen sichergestellt. Darüber hinaus wird für Personen, die 2024 in Pension gehen, eine Schutzbestimmung eingeführt. Die jährliche Aufwertung des Pensionskontos erfolgt auf Basis der vergangenen Beitragsentwicklung und als Folge dessen immer verzögert (relevant ist stets die Steigerung vom dritt- zum zweitvorangegangenen Kalenderjahr). Im aktuell hohen und volatilen Inflationsumfeld kann diese Verzögerung zu nicht intendierten Effekten führen. Daher wird mit der Schutzbestimmung für das Zugangsjahr 2024 ein Ausgleich der inflationsbedingt ungünstigen Konstellation von Anpassungsfaktor und Aufwertungszahl geschaffen.

Diese Maßnahmen zusammen mit der generell steigenden Anzahl der Pensionsbezieherinnen und -bezieher führen über die
vierjährige Finanzrahmenperiode 2024-2027 zu Auszahlungen in Summe von 130,2 Mrd. €.