Tursky: „EU-Mitgliedsstaaten beenden ihre Blockadehaltung zum AI-Act“ Im Dezember des Vorjahres einigte sich die EU auf den weltweit ersten gemeinsamen KI-Rechtsrahmen.
Die jüngsten Entwicklungen rund um ChatGPT und die chinesischen KI-Gesetzesentwürfe zeigen, dass künstliche Intelligenz einer raschen Regulierung in der Europäischen Union und Österreich bedarf. Eine vorläufige europäische Einigung wurde im Dezember des Vorjahres erzielt. Im heutigen Ausschuss der ständigen Vertretung in der EU hat Österreich seine Zustimmung zu den finalen Texten erneut bekräftigt.
„Die rasanten Entwicklungen von künstlichen Intelligenzen zeigen den Handlungsbedarf für eine klare gesetzliche Regulierung deutlich, denn wir wollen die Chancen der Technologie gemäß unserer Werte nutzen. Unser Ansatz war immer, dass der AI-Act auf europäischer Ebene kommen muss. Es steht daher außer Frage, dass Österreich dem AI-Act zustimmen und unverzüglich mit der nationalen Umsetzung beginnen wird. Mit dem weltweit ersten Rechtsrahmen für KI setzen wir in der Europäischen Union einen wichtigen Meilenstein, denn durch sinnvolle Regulierung stärken wir nicht nur das Vertrauen in die neuen Technologien, sondern stärken zudem die europäischen Werte und Grundrechte im digitalen Raum“, betonte Staatssekretär für Digitalisierung, Florian Tursky.
„Künstliche Intelligenz ist einerseits eine große Chance, die nicht verpasst werden darf, andererseits bringt sie viele Herausforderungen mit. Die Einigung auf den AI-Act ist die erste umfassende KI-Regulierung der Welt und damit wird Künstlicher Intelligenz auch in Österreich ein wichtiger Rahmen verpasst. Österreich hat darüber hinaus mit der neuen KI-Servicestelle und einem Fachbereich Medien eine wichtige Anlaufstelle geschaffen, damit Medien noch besser für die Zukunft und ihre technologischen Entwicklungen gerüstet sind“, so Medienministerin Susanne Raab.
Ziele des AI-Acts
Der neue europäische Rechtsrahmen für vertrauenswürdige KI zielt darauf ab, in der Union harmonisierte Vorschriften für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen, in die KI-Technologien eingebettet sind oder von eigenständigen KI-Anwendungen festzulegen. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und alle europäischen Bürgerinnen und Bürger zu schützen sowie gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und die industrielle Basis Europas im Bereich der KI zu stärken.
Kernstück der Verordnung sind harmonisierte Regeln für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen mit hohem Risiko. Um in der EU zugelassen zu werden, müssen mehrere Anforderungen erfüllt werden. Diese beinhalten beispielsweise die Schaffung eines Risikomanagements, die Einhaltung von Datenschutzgesetzen und technische Dokumentationen. Der Rechtsrahmen gilt sowohl für öffentliche als auch für private Akteure innerhalb und außerhalb der EU, sofern das KI-System in der EU in Verkehr gebracht wird oder Menschen in der EU von seiner Verwendung betroffen sind.
Die Schaffung eines europaweiten Rechtsrahmens für KI-Anwendungen führt gleichzeitig dazu, dass nationale Insellösungen vermieden werden und mit einer gemeinschaftlichen Lösung zur KI-Regulierung die industrielle und technische Leistungsfähigkeit Europas gefördert wird.
„In Österreich haben wir bereits mit der Schaffung einer KI-Servicestelle wertvolle Vorarbeit geleistet und sind bereit für die gemeinsame europäische KI-Regulierung“, so Tursky abschließend.