Nationale Frequenznutzung

Frequenznutzungsplan und Frequenzbereichszuweisungsplan

Die Frequenznutzungsverordnung 2013 (FNV 2013) beinhaltet auch den nationalen Frequenznutzungsplan [BGBl. II Nr. 63/2014 - Anlage 2], der die Frequenznutzungen sowie die erforderlichen Nutzungsbedingungen im Frequenzspektrum bis 3.000 GHz festlegt. Die im Frequenznutzungsplan in Kursivschrift geschriebenen Eintragungen berücksichtigen Planungen, die sich durch internationale Harmonisierung und technische Entwicklung ergeben, und stellen somit geplante zukünftige Frequenznutzungen dar.

Die Frequenznutzungsverordnung 2013 beinhaltet neben dem Frequenznutzungsplan auch den nationalen Frequenzbereichszuweisungsplan [BGBl. II Nr. 63/2014 - Anlage 1], der folgendes beschreibt:

  • die in der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO-Funk) beschriebenen Frequenzbereiche, auf die sich die Zuweisungen beziehen
  • die Frequenzbereichszuweisungen entsprechend der Einteilung für die Region 1 (gemäß Artikel 5 VO-Funk)
  • die Frequenzbereichszuweisungen im Bundesgebiet, Verweise auf Fußnoten [BGBl. II Nr. 63/2014 - Anlage 3]

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