Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) Im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (kurz CBAM, auf Deutsch: CO₂-Grenzausgleichssystem) findet ab dem Jahr 2026 eine Bepreisung von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) für bestimmte importierte Waren statt, bei deren Produktion in Drittstaaten Treibhausgase (THG) ausgestoßen wurden. Bereits ab 1. Oktober 2023 startet die Übergangsphase von CBAM mit ersten Berichtspflichten für Einführer.

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