EORI-Registrierung ab 6.6.2024

Was ist die EORI-Nummer? 

EORI steht für 'Economic Operators Registration and Identification'. Sie dient der EU-weiten, einheitlichen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten. Die zugehörige Verordnung (EG) Nr. 952/2013 wurde am 9.10.2013 erlassen und am 10.10.2013 im Amtsblatt der EU (ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013, S. 1 - Zollkodex der Union - UZK) veröffentlicht.

Wozu benötige ich eine EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer 

  • dient zur eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen in ihren Beziehungen zu den Zollbehörden;
  • ist in allen Kontakten (Anträge im Zollverfahren, Zollanmeldungen, Berufungen und dergleichen) der Wirtschaftsbeteiligten und anderer Personen mit den Zollbehörden (auch in anderen Mitgliedstaaten) zu verwenden;
  • wird auch beim Informationsaustausch mit anderen Zollbehörden und anderen Behörden verwendet.

Wer muss sich registrieren?

  • Wirtschaftsbeteiligten, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auch Tätigkeiten ausüben (auch passiv), die unter die Bestimmungen des Zollrechts fallen (zB: als Importeur, Exporteur, Anmelder, Bewilligungsinhaber im Zollverfahren und dergleichen), und die ihren Firmensitz im Zollgebiet der Gemeinschaft (im konkreten Fall in Österreich) haben, müssen sich registrieren, damit ihnen eine EORI-Nummer zugewiesen wird;
  • Wirtschaftsbeteiligten, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auch Tätigkeiten ausüben (auch passiv), die unter die Bestimmungen des Zollrechts fallen (zB: als Importeur, Exporteur, Anmelder, Bewilligungsinhaber im Zollverfahren und dergleichen), und die ihren Firmensitz außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft haben, können sich registrieren, damit ihnen eine EORI-Nummer zugewiesen wird;
  • Andere Personen als Wirtschaftsbeteiligte (zB: Privatpersonen) müssen sich bei der österreichischen Zollverwaltung registrieren lassen, sofern eine solche Registrierung aufgrund der Rechtsvorschriften der Union (zB: CBAM-Verordnung, VO (EU) 2023/956) oder der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats erforderlich ist, damit ihnen eine EORI-Nummer zu­gewiesen werden kann.

Hinweise: 

  • Für jeden Wirtschaftsbeteiligten bzw. für jede Privatperson wird nur eine einzige EORI-Nummer vergeben, die in weiterer Folge vom Wirtschaftsbeteiligten und erforderlichenfalls auch von Niederlassungen des Wirtschaftsbeteiligten oder von einer Privatperson innerhalb der gesamten Europäischen Union zu verwenden ist;
  • Es wird darauf hingewiesen, dass eine EORI-Nummer nicht zwingend für den Empfang einer Paketsendung erforderlich ist, wenn keine Waren enthalten sind, welche unter die vorstehend genannte CBAM-Verordnung fallen.

EORI-Registrierungsprozess

Ab 06.Juni 2024 erfolgt die EORI-Registrierung als Selbstregistrierung über das 'Portal Zoll/Customs Decisions Austria' der österreichischen Zollverwaltung.

Nachfolgend finden Sie einen konkreten Leitfaden zur neuen EORI Registrierung.
Wird in Kürze veröffentlicht 

Hinweise:

  • Das bestehende EORI-Antragsverfahren wird mit 29. Mai 2024 eingestellt. Alle bis einschließlich 31.05.2023 per E-Mail (Bsp.: Zollstelle Wien - post.za1-eori@bmf.gv.at), Fax oder postalisch eingelangten und unterzeichneten Anträge werden noch bearbeitet. Für alle nachfolgenden Registrierungen muss die EORI-Selbstregistrierung über das 'Portal Zoll/Customs Decisions Austria' genutzt werden.
  • Für juristische Personen (inklusive Einzelunternehmen) erfolgt der Zugang zum 'Portal Zoll' über das Unternehmensserviceportal (USP).
     
  • Als natürliche Person erhalten Sie Zugriff auf das 'Portal Zoll/Customs Decisions Austria' via FinanzOnline (FON).
    Bitte beachten Sie, dass die Registrierung für FinanzOnline einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Daher empfehlen wir Ihnen, die notwendigen Zugänge frühzeitig zu beantragen, um Wartezeiten bei der EORI-Registrierung zu vermeiden.

Detaillierte Informationen zum Zugriff auf das 'Portal Zoll' finden Sie unter dem folgenden Link:
FAQ Portal Zoll/CDA

 

Kontakt für Auskünfte zur EORI-Registrierung

Das Competence Center Kundenadministration steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.

 

Nützliche Links