Fernsprechentgeltzuschuss
Für die meisten Menschen in Österreich ist es selbstverständlich, dass sie ein Mobiltelefon nutzen können. Wer sich das allerdings nicht leisten kann, hat Anspruch auf einen Zuschuss, der es ermöglicht, trotzdem ein Handy nutzen zu können.
Hierbei handelt es sich um eine monatlich zustehende pauschalierte Leistung zum Fernsprechentgelt, deren Wert gemäß § 6 Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG) in der Fernsprechentgeltzuschussverordnung (FEZVO) festgelegt wurde. Sie wird durch den Betreiber des Kommunikationsdienstes dem Anspruchsberechtigten in Form einer monatlichen Gutschrift auf der Rechnung gutgeschrieben.
Anträge auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sind unter Verwendung des hiefür aufgelegten Formulars bei der GIS Gebühren Info Service GmbH einzubringen. Antrag Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt
Für Anträge auf Zuschussleistung ist gemäß Fernsprechentgeltzuschuss-gesetz die GIS Gebühren Info Service GmbH zuständig.
Detaillierte Informationen findet man auf der Website der GIS Gebühren Info Service GmbH unter folgendem Link: https://www.gis.at/befreien/fernsprechentgelt
Gesetze
- Fernsprechentgeltzuschussgesetz
Bundesgesetz über Zuschussleistungen zu Fernsprechentgelten. Veröffentlicht im BGBl. I. Nr. 142/2000; Artikel 86 (Stammfassung) und Novellen
- Fernsprechentgeltzuschussverordnung
veröffentlicht im BGBl. II Nr. 90/2002 und Novelle
- Rundfunkgebührenbefreiung und Zuschuss zum Fernsprechentgelt (GIS - Gebühren Info Service)