Die Währungsunion

Mit 1. Jänner 1999 (Einführung der gemeinsamen Währung Euro als Buchgeld) ging die Kompetenz zur Durchführung einer gemeinsamen Geldpolitik auf die Europäische Zentralbank (EZB) bzw. das Eurosystem (=EZB plus alle Notenbanken der Eurozone) über. Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) umfasst die EZB und alle Notenbanken der EU.

Am 1. Jänner 2002 kam es zur Bargeld-Einführung von Euro-Banknoten und Euro-Münzen. Aufgrund der Auswirkungen dieser einheitlichen Geldpolitik auf die nationalen Volkswirtschaften ist eine verstärkte Abstimmung der Wirtschaftspolitik notwendig.

Ziele und Aufgaben der EZB

Das Eurosystem besteht aus der EZB und den nationalen Notenbanken der Eurozone. Die wichtigsten Gremien der EZB sind das Direktorium und der EZB-Rat. Der EZB-Rat setzt sich aus dem Direktorium (bestehend aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Direktoren) und den nationalen Notenbankgouverneuren zusammen. Das Direktorium führt die laufenden Geschäfte der EZB. Die Amtszeit der Direktoriumsmitglieder beträgt acht Jahre, wobei eine Verlängerung nicht zulässig ist. Der EZB-Rat (mittels Rotationsprinzip) trifft die relevanten Entscheidungen mit einfacher Mehrheit bzw. in speziellen Fällen gewichtet nach dem gezeichneten Kapital.

Die Ziele der Geldpolitik

Das vorrangige, vertraglich festgelegte Ziel des ESZB bzw. des Eurosystems ist gemäß Art. 127 AEUV die Gewährleistung der Preisstabilität in der Euro-Region (die EZB definiert Preisstabilität als eine Inflationsrate von 2% als mittelfristiges Ziel, wobei temporäre Überschreitungen des Inflationszieles zulässig sind). Soweit es ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union, um zur Verwirklichung der in Art. 3 des Vertrags über die EU festgelegten Ziele der Union beizutragen. Diese Ziele umfassen u.a. ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum, eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, sozialen Fortschritt, technischen Fortschritt und ein hohes Maß an Umweltschutz sowie den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten.

Die Aufgaben der Zentralbank

Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen gemäß Art. 127 und Art. 128 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darin:

  • die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen 
  • Devisengeschäfte durchzuführen 
  • die Ausgabe von Euro-Banknoten und Euro-Münzen zu genehmigen (zur Ausgabe von Banknoten sind die EZB und die nationalen Zentralbanken berechtigt) 
  • die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten
  • das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu gewährleisten

Das Eurosystem und die ESZB sind zwar für die Wechselkurspolitik (Devisengeschäfte und Interventionen am internationalen Devisenmarkt) verantwortlich, nach Art. 219 AEUV fallen aber Vereinbarungen über ein Wechselkurssystem für den Euro gegenüber Drittlandwährungen sowie allgemeine Orientierungen für die Wechselkurspolitik in die Kompetenz des Rates (nach Anhörung der EZB). Das Ziel der Preisstabilität darf dabei allerdings nicht beeinträchtigt werden.

Die Unabhängigkeit der EZB

Das ESZB ist laut Art. 130 AEUV unabhängig. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen weder die EZB noch die nationalen Notenbanken Weisungen von Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten und anderen Institutionen einholen oder entgegennehmen. Auch darf das ESZB öffentlichen Behörden und Unternehmen laut Art.123 AEUV keine Überziehungs- und Kreditfazilitäten einräumen.

Dialog mit der Wirtschaftspolitik

Die Mitgliedstaaten betrachten laut Art. 121 AEUV ihre Wirtschaftspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamen Interesse. Durch die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) werden die Volkswirtschaften der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten enger miteinander verflochten. Die Teilnehmer an der gemeinsamen Währung tragen somit eine besondere Verantwortung für eine adäquate und konjunkturgerechte Abstimmung ihrer Fiskalpolitiken auch gegenüber der Geldpolitik der EZB.

Ein wichtiges Gremium für einen solchen Dialog auf politischer Ebene zwischen Fiskal- und Geldpolitik ist die Eurogruppe, welche aus den Euro-Finanzministern, der EZB und der EU-Kommission besteht. Die erste Sitzung der Eurogruppe fand im Juni 1998 statt. Sie ist ein informelles Gremium, wurde aber im Lissabon-Vertrag erstmals erwähnt und soll eine "immer engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet“ fördern. Die Eurogruppe bespricht und koordiniert Fragen, die im Zusammenhang mit dem Euro und der gemeinsamen europäischen Währungsunion stehen. Zu den Themengebieten zählen:

  • Der Euro (Wechselkursanalyse, Konjunktur- und Budgetlage, gemeinsame Positionen in internationalen Gremien)
  • Haushalts- und wirtschaftspolitische Überwachung der Euro-Mitgliedstaaten 
  • Stabilität in der Eurozone

Auf technischer Ebene bietet der Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) ein geeignetes Forum für den Austausch zwischen den Finanzministerien, der EZB und der EU-Kommission. Der WFA wird laut Art. 134 AEUV eingesetzt, um die "Koordinierung der Politiken der Mitgliedstaaten in dem für das Funktionieren des Binnenmarkts erforderlichen Umfang zu fördern".

Konvergenzkriterien zur Teilnahme an der Eurozone

Auch die EU-Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, sind Teilnehmer des Binnenmarktes. Daher bestehen zu diesen Mitgliedstaaten enge wirtschafts- und geldpolitische Wechselbeziehungen. Jene Mitgliedstaaten, die noch nicht der Eurozone angehören, behandeln ihre Wechselkurspolitik als eine "Angelegenheit von gemeinsamen Interesse“. Ähnlich dem Vorgängermodell EWS (Europäisches Währungssystem) gibt es daher auch in der Wirtschafts- und Währungsunion einen institutionalisierten Wechselkursmechanismus (WKM II), der die Wechselkursbeziehungen zwischen dem Euro und den Währungen der vorläufigen Nicht-Euro-Teilnehmer regelt. Auf diese Weise soll eine stabilitätsorientierte Wirtschaftspolitik unterstützt und eine spätere Einführung des Euro in diesen Ländern erleichtert werden. 

Die Stabilität des Wechselkurses (zweijährige Teilnahme am WKM II ohne größere Spannungen) ist - neben der Preisstabilität (nicht mehr als 1½ %-Punkte über den drei preisstabilsten Mitgliedstaaten), der Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen (kein übermäßiges Budgetdefizit mit einem Richtwert von 3 % des Bruttoinlandsprodukts und keine Schuldenquote von über 60 % des Bruttoinlandsprodukts, es sei denn, dass das "Verhältnis hinreichend rückläufig" und "sich rasch genug dem Referenzwert nähert"), eines relativ niedrigen langfristigen Zinssatzes (welcher um nicht mehr als 2 %-Punkten über dem Zinssatz der preisstabilsten Länder liegt) sowie die Einhaltung gewisser Rechtsvorschriften (Unabhängigkeit der Notenbank; Verbot monetärer Finanzierung; Ziele und Aufgaben des ESZB) - Bestandteil der sogenannten Konvergenzkriterien, die vor einem Beitritt zur Euro-Zone zu erfüllen sind.

Letzte Aktualisierung: 14. Juli 2021