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Mehrwertverzollung

Verzollung nach passiver Veredelung auf Basis der für den außerhalb des Zollgebiets der Union vorgenommenen Veredelungsvorgang entstandenen Kosten. Der Wert der ausgeführten Unionswaren wird nicht in den Zollwert der Veredelungserzeugnisse einbezogen (Art. 86 Abs. 5 UZK).