Österreichischer Stabilitätspakt 2011 und 2012

Mit dem innerösterreichischen Stabilitätspakt werden die finanzpolitischen Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Union zur  Erzielung bestimmter Haushaltsergebnisse, insbesondere beim Defizit und beim Schuldenstand, im Verhältnis von Bund, Ländern und Gemeinden umgesetzt.

Der Stabilitätspakt 2011 regelte die innerstaatliche Haushaltskoordinierung, die mittelfristige Orientierung der Haushalte und die Aufteilung von Defizitquoten und Sanktionslasten bis 2014. Im Jahr 2012 wurde ein neuer Österreichischer Stabilitätspakt 2012 abgeschlossen, welcher unbefristet gelten wird.

Hintergrund für den Stabilitätspakt ist die Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union, gesamtstaatlich ausgeglichene oder beinahe ausgeglichene Budgets zu erzielen.

Defizitquoten und Überschüsse (Stabilitätsbeiträge)

Bund, Länder und Gemeinden haben im Österreichischen Stabilitätspakt 2012 für die Jahre 2012 bis 2016 maximale Defizitquoten für den Bund und Länder und jeweils länderweise ausgeglichene Haushaltsergebnisse der Gemeinden vereinbart.

Ab dem Jahr 2017 sind die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden über den Konjunkturzyklus grundsätzlich auszugleichen oder haben im Überschuss zu sein. Diesem Grundsatz ist für den Gesamtstaat entsprochen, wenn der jährliche strukturelle Haushaltssaldo Österreichs in den Jahren ab 2017 insgesamt - 0,45 Prozent des nominellen BIP nicht unterschreitet.

Ein Sanktionsmechanismus sichert die Stabilitätsverpflichtungen ab (Schlichtungsgremium entscheidet einstimmig).