Internationaler Währungsfonds

Der Internationale Währungsfonds (IWF) wurde 1945 mit dem Ziel errichtet, dass die Mitglieder (derzeit 189 Länder) in Fragen der internationalen Währungspolitik zusammenarbeiten und sich gegenseitig finanzielle Hilfe zur Überwindung von Zahlungsbilanzschwierigkeiten leisten. Weitere Aufgaben des IWF sind laut Satzung u.a. die Förderung des internationalen Handels und der Wechselkursstabilität.

Wie funktioniert der IWF?

Zu den Organen des IWF zählen der Gouverneursrat, das Exekutivdirektorium, die geschäftsführende Direktorin/der geschäftsführende Direktor und beratende Ausschüsse. Der wichtigste Ausschuss ist das International Monetary and Financial Committee (IMFC). Der Gouverneursrat ist das oberste Gremium des IWF. Jedes Mitgliedsland ist dort durch eine Gouverneurin/einen Gouverneur sowie eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter vertreten. Der Gouverneursrat ist für die wichtigsten Fragen, wie z.B. Aufnahme neuer Mitglieder, Festsetzung und Änderung der Anteile der Mitglieder am Fonds (sogenannte Quoten) sowie die Neuzuteilung von Sonderziehungsrechten (SZR) zuständig.

Das Exekutivdirektorium besteht aus 24 gewählten Direktorinnen/Direktoren, denen die laufende Geschäftsführung des IWF obliegt. Abgesehen von den Direktorinnen/Direktoren jener Mitgliedstaaten, die über einen ständigen Sitz im Exekutivdirektorium verfügen (USA, Japan, China, Deutschland, Frankreich, UK, Russland, Saudi-Arabien), vertreten die anderen Direktoren jeweils mehrere Mitgliedsländer, die in Stimmrechtsgruppen zusammengefasst sind. Österreich befindet sich mit Weißrussland, Tschechien, Ungarn, Kosovo, Slowakei, Slowenien und der Türkei in einer gemeinsamen Stimmrechtsgruppe. Die Direktorinnen/Direktoren wählen die geschäftsführende Direktorin/den geschäftsführenden Direktor des IWF (derzeit: Kristalina Georgieva).

Das Kapital des IWF wird von den Mitgliedsländern bereitgestellt. Jedem Mitglied ist ein Kapitalanteil, die sogenannte Quote, zugewiesen. Die Quote bestimmt die Einzahlungsverpflichtung, das Stimmrecht und das Recht zum finanziellen Rückgriff auf den Fonds. Das Gesamtvolumen der Quoten beläuft sich derzeit auf 477 Mrd. SZR. Der österreichische Quotenanteil liegt bei 0,84%.

IWF Artikel IV Konsultation 2024

Der IWF prüft regelmäßig die Einhaltung der allgemeinen Pflichten seiner Mitglieder (wie beispielsweise die Förderung von Wirtschaftswachstum, Preis- und Finanzmarktstabilität), die in Artikel IV des Übereinkommens über den IWF genannt werden. Zu diesem Zweck finden jährlich sogenannte Artikel IV Konsultationsgespräche statt.

Die Konsultation 2024 fand zwischen 16. Februar und 1. März 2024 statt. Die umfassenden Ergebnisse finden sich im Endbericht, der am 3. Mai vom Exekutivdirektorium  des IWF angenommen wurde.

Ergebnisse der Artikel IV Konsultation 2024

Laut IWF wurden die negativen Auswirkungen der wirtschaftlichen Schocks der vergangenen Jahre mit raschen und umfangreichen Maßnahmen gemildert. Diese Maßnahmen konnten einen Wachstumsrückgang zwar nicht ganz verhindern, der IWF geht jedoch davon aus, dass 2025/26 wieder mit einer Wachstumsrate von 1,5 % zu rechnen ist. Für den Arbeitsmarkt wird eine weiterhin stabile Entwicklung erwartet. Zudem prognostiziert der IWF einen schrittweisen Rückgang der Inflation auf rund 2 % bis Mitte 2025. Insgesamt ist dieser Ausblick jedoch mit Risiken behaftet. Mit Blick auf die Fiskalpolitik empfiehlt der IWF nach Möglichkeit das Defizit-Ziel für 2024 zu übertreffen. Auch mittelfristig soll eine stetige Konsolidierung erzielt werden. Dem österreichischen Finanzsystem werden gute Noten ausgestellt: es sei stabil, liquide und wirtschaftlich. Den Banken empfiehlt der Fonds Gewinne für den Aufbau von Kapitalpuffern zu verwenden, um sich gegen etwaige Schocks zu wappnen. Die Kreditvergabe-Standards im Wohnimmobilien-Bereich hält der IWF für angemessen, während im Bereich der Gewerbeimmobilien die Risiken genau beobachtet werden sollen. Schließlich befürwortet der IWF Maßnahmen zur Steigerung des Arbeitskräfteangebots, um dem demografischen Trend entgegenzuwirken, weitere Maßnahmen zur Absicherung der „green transition“ sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Austria 2024 Article IV Consultation – Endbericht

Financial Sector Assessment Program (FSAP)

Im Rahmen des FSAP erstellt der IWF eine detaillierte Analyse des Finanzsektors eines Mitgliedslandes. Das FSAP ist zusammen mit der Art. IV Konsultation das wichtigste Überwachungsinstrument des IWF und liefert auch Informationen für die Art. IV Konsultation. Das Ergebnis des FSAP wird im Financial System Stability Assessment (FSSA) zusammengefasst. Der letzte – sehr positive – Bericht zu Österreich wurde am 3. Februar 2020 vom IWF veröffentlicht.

Austria 2020 Financial System Stability Assessment

Weiterführende Informationen:

Homepage des IWF: www.imf.org

Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024