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Ende der Übergangsfrist für die Verwendung von EORI-Nummern

Von der Europäischen Kommission wurde mit Schreiben vom 25. Mai 2010 mitgeteilt, dass die Übergangsfrist für die Anwendung der EORI-Nummern zum 1. Juli 2010 zu beenden ist.

Daher wird nochmals darauf hingewiesen, dass ab 1. Juli 2010

Sollten Sie oder Ihre Kunden daher noch nicht mit einer EORI-Nummer registriert sein, so werden Sie ersucht, umgehend die Beantragung der EORI-Nummer zu veranlassen, um allfällige Verzögerungen bei den Zollabfertigungen zu vermeiden.

Sie finden dazu das Antragsformular, den Leitfaden zum EORI-Antrag sowie weitere EORI-Informationen auf der BMF-Website.

Nachstehende Prüfungen in e-zoll werden zu diesem Zweck zum 1. Juli 2010 neu eingeführt, geändert oder beendet:

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