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Verbote und Beschränkungen

Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze sind alle Vorschriften, die das Verbringen von Waren über die Zollgrenze der Europäischen Union bzw. über die Bundesgrenze verbieten oder beschränken. Die Waren unterliegen der zollamtlichen Überwachung, wenn Verbote und Beschränkungen hinsichtlich des Besitzes oder der Verbringung (Beförderung) bestehen. Die Zollbehörden und Zollorgane haben diese zu beachten und an deren Vollziehung mitzuwirken.

In bestimmten Fällen können Verbote als absolute Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote erlassen werden. Im Regelfall besteht die Umsetzung der Verbote und Beschränkungen darin, dass zur Überführung in ein Zollverfahren bestimmte Unterlagen erforderlich sind. Solche Unterlagen sind beispielsweise Bewilligungen, Bescheinigungen, Zeugnisse, Bestätigungen einer Behörde oder eines Organes über die Erfüllung bestimmter Anforderungen udgl. Es bestehen aber auch Beschränkungen in anderer Form, beispielsweise die Prüfung einer vorgeschriebenen Kennzeichnung oder die Kontrolle der Einhaltung von Produktsicherheitsvorschriften. Teilweise bestehen für eine Ware auch mehrere Verbote oder Beschränkungen, die nebeneinander zur Anwendung kommen.

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