Gefährdung von Konsumentinnen und Konsumenten

Gefährliche Fälschungen

Der Kauf von Fälschungen wird von vielen Konsumentinnen und Konsumenten oft als „Kavaliersdelikt“ abgetan oder nur unter dem Gesichtspunkt der Geldersparnis für ein vermeintlich günstiges „Schnäppchen“ gesehen. Was dabei aber vielfach nicht bedacht wird, ist, dass Plagiate auch eine ernste Bedrohung für die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucherinnen und der Verbraucher darstellen können. Solche Risken und Gefahren sind beispielsweise

Tipps für das Internet-Shopping

Der ständig steigende Verkauf von Fälschungen über das Internet bildet ein wachsendes Problem und eine zusätzliche Gefahrenquelle für Konsumentinnen und Konsumenten.

Beim Online-Shopping sollte immer auch bedacht werden, dass ein vermeintlich besonders günstiges Produkt vielleicht nur deshalb so günstig angeboten werden kann, weil es kein Originalprodukt, sondern eine billige, qualitativ minderwertige Fälschung ist. Solche Fälschungen werden im Internet immer häufiger auf schön gestalteten, seriös wirkenden Seiten angeboten. Den wahren Zweck solcher Seite erkennt man oft erst dann, wenn das billige Plagiat, das man natürlicher bereits vor der Lieferung bezahlt hat, durch den Zoll nicht zur Einfuhr zugelassen werden kann.

Besonderes Augenmerk sollte daher darauf gelegt werden, Waren möglichst nur bei seriösen Anbietern zu bestellen. Gerade Markenware sollte nur bei bekannten, etablierten Unternehmen gekauft werden, die auch online ähnlich seriös arbeiten wie in herkömmlichen Geschäften.

Internet-Auktionssysteme und Internet-Auktionsplattformen werden immer beliebter. Das haben auch die Fälscher und die Vertreiber von Piraterieware erkannt. Die bei derartigen Systemen übliche Vorauskasse und die weitgehende Anonymität der Verkäufer werden immer häufiger zum Vorteil der Fälscher und zum Nachteil der Käufer für den Vertrieb von Plagiaten genutzt. Das auch deshalb, weil die Durchsetzung von Konsumentenschutzrechten gegenüber dem Verkäufer in dem betroffenen Land für die Verbraucherinnen und Verbraucher schwierig und teuer oder vielfach überhaupt unmöglich ist.

Bei Online-Einkäufen außerhalb der EU sollte daher – neben den Zollvorschriften – auch beachtet werden, dass der Zoll bei Sendungen mit Pirateriewaren (sog. "Waren, die ein Recht am geistigen Eigentum verletzen") nach der EG-Produktpiraterie-Verordnung tätig werden muss. Die Folge können dann durch die Rechtsinhaber angestrengte Verfahren oder – sofern alle Beteiligten zustimmen – eine Vernichtung oder Zerstörung der Pirateriewaren sein.

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