Umsatzsteuerrückvergütung

Reisende mit Nicht-EU-Wohnsitz erhalten für Waren, die sie in Österreich gekauft haben, auf Antrag die Umsatzsteuer vom Verkäufer rückvergütet. Beachten Sie dafür folgende Voraussetzungen:

versehen mit einer Bestätigung der Ausgangszollstelle (d. i. die letzte Zollstelle vor Verlassen der EU), an den Verkäufer.

Eine nachträgliche Bestätigung wird nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt. An manchen Grenzübergängen sind private Clearingstellen eingerichtet, die gegen Entgelt die Rückvergütung für Sie abwickeln.

Umgekehrt erhält man in manchen Nicht-EU-Staaten die beim Einkauf bezahlte Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer vom Verkäufer vergütet. Welche Voraussetzungen und Formerfordernisse dabei zu erfüllen sind, erfahren Sie bei der jeweiligen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat).

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