Wann gibt es noch Kontrollen?

Bei Ihrer Einreise erfolgt grundsätzlich keine Zollkontrolle. Bei Flugreisen können Sie daher den Blaukanal (Ausgang für EU-Reisende) benützen. Dies gilt nicht, wenn Ihr Flug außerhalb der EU begonnen hat und Sie in der EU nur umgestiegen sind. Ihr Reisegepäck wurde dann nämlich nur umgeladen, ohne dass in dem betreffenden EU-Staat, aus dem Sie gerade kommen, eine Zollkontrolle erfolgen konnte.

Ist kein Blaukanal eingerichtet, können Sie den Grünkanal benützen.

Die Zollorgane müssen aber auch weiterhin gewisse Kontrollen durchführen, um beispielsweise die Einhaltung von Einfuhrverboten oder -beschränkungen zu überwachen. Diese Kontrollen helfen u. a. mit, für Ihre Sicherheit zu sorgen, den illegalen Handel mit verbotenen Waren zu unterbinden sowie die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen oder die Umwelt zu schützen.

Wenn Sie aus einem EU-Staat kommend über einen Nicht-EU-Staat bzw. nach einer Zwischenlandung in einem Nicht-EU-Staat einreisen, erfolgt die Zollkontrolle nach den Bestimmungen für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten.

 

zum Seitenanfang scrollen

Seiteninhalt drucken

zum Seitenende springen