Steuerpolitische Prioritäten auf Gemeinschaftsebene


Mehrwertsteuer auf Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Europäische Kommission hat im Herbst 2007 einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der Besteuerung von Finanzdienstleistungen und Versicherungsdienstleistungen vorgelegt. Die Anpassungen dienen einerseits einer Präzisierung der bereits seit 1977 bestehenden Befreiungsbestimmungen und Ausnahmeregelungen, und anderseits der Berücksichtigung der seit damals geänderten Produktangebote. Noch unter slowenischem Vorsitz soll der ECOFIN-Rat mit dem Thema befasst werden.

Ermäßigte Mehrwertsteuersätze

Derzeit gibt es eine Vielzahl an Ausnahmeregelungen für ermäßigte Sätze, die einerseits nur einigen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, und die anderseits unterschiedliche zeitliche Befristungen haben, was zu Ungerechtigkeiten und Benachteiligungen führt. Vor diesem Hintergrund sollen gemeinsame Grundsätze für den künftigen Umgang mit ermäßigten Mehrwertsteuersätzen entwickelt werden.

Gemäß eines Ersuchens des ECOFIN-Rates vom Dezember 2007 prüft die Europäische Kommission diesbezüglich die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf lokal erbrachte Dienstleistungen, nachdem diese Möglichkeit von mehreren Mitgliedstaaten gewünscht wird. Zum anderen untersuchen die zuständigen Ratsarbeitsgruppen die ökonomischen Effekte ermäßigter Mehrwertsteuersätze. Außerdem wird die EK auf Ersuchen des Europäischen Rates überprüfen, inwieweit in Zusammenhang mit der Umsetzung der Europäischen Klimastrategie auch die Gestaltung der Mehrwertsteuersätze zu einer energieeffizienten und energiesparenden Verwendung von Gütern beitragen kann.

Nach Vorliegen dieser Analysen werden politische Entscheidungen im ECOFIN-Rat angestrebt.

Änderungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie

Die Europäische Kommission hat im Herbst 2007 einen Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vorgelegt, der u.a. die Besteuerung von Lieferungen und Einfuhren von Erdgas, die Befreiung für gewisse wissenschaftliche internationale Unternehmungen sowie die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken betrifft. Der Richtlinienvorschlag wird derzeit in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe diskutiert, und soll noch 2008 im ECOFIN-Rat behandelt werden.

Bekämpfung von Steuerbetrug

Aufgrund der signifikanten Zunahme von Mehrwertsteuerbetrug in den letzten Jahren legte die Europäische Kommission im Mai 2006 eine Mitteilung hinsichtlich der Notwendigkeit der Entwicklung einer koordinierten Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuerbetruges vor. Im November 2006 beauftragte der ECOFIN-Rat die Kommission, sowohl Möglichkeiten zur Verbesserung traditioneller Betrugsbekämpfungsmaßnahmen, als auch grundlegendere Änderungen des Mehrwertsteuersystems (u.a. das Reverse-Charge-System) zu prüfen.

Nach Vorlage der entsprechenden Untersuchungsergebnisse der Kommission arbeitet diese nun an konkreten Legislativvorschlägen für konventionelle Betrugsbekämpfungsmaßnahmen (z.B. monatliche Abgabe zusammenfassender Meldungen, zusätzliche Meldepflichten, Vereinheitlichung der Rechnungslegungsvorschriften, weitere Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit). Um das Reverse-Charge-System zu testen, bei dem keine Umsatzsteuerzahlung in der Unternehmenskette mehr erfolgt („Umkehr der Steuerschuldnerschaft“), hat sich Österreich unter bestimmten Voraussetzungen zur Durchführung eines Pilotprojektes bereit erklärt. In Österreich wird das Reverse-Charge-System am Bausektor bereits seit mehreren Jahren mit Erfolg angewendet. Eine Entscheidung über die Durchführung des Pilotprojekts könnte noch 2008 im ECOFIN-Rat getroffen werden.

Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

Bei seinem informellen Treffen im September 2004 hat der ECOFIN-Rat der Aufnahme technischer Arbeiten für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer- Bemessungsgrundlage zugestimmt. In der Folge wurde bei der Europäischen Kommission eine Arbeitsgruppe (mit mehreren Unterarbeitsgruppen) eingerichtet, um die notwendigen Vorarbeiten für eine Richtlinie zu leisten. Die gemeinsame Bemessungsgrundlage soll zu höherer Transparenz in Bezug auf die Besteuerungsregeln der Mitgliedstaaten, zu geringeren steuerlichen Befolgungskosten für Unternehmen und zu Vereinfachungen für die Steuerverwaltungen beitragen. Gemäß dem Zeitplan der Kommission wird sie bis Jahresende 2008 einen Vorschlag für eine solche Richtlinie vorlegen.

 

 

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