Handelspolitik EU/WTO

Handelspolitische Fragestellungen gewinnen bei der Ausrichtung der Wirtschaftspolitiken im Allgemeinen an Bedeutung. Auch die wirtschaftspolitische Debatte sieht die internationale Handelspolitik als wichtiges Instrument zur Förderung des Wirtschaftswachstums und den daraus erwachsenden Wohlfahrtsgewinnen sowie der Entwicklungsmöglichkeiten von Ländern und deren Integrationsmöglichkeiten in die Weltwirtschaft.

Auf Gemeinschaftsebene ist die allgemeine Handelspolitik gemäß Artikel 207 AEUV (ehemals Artikel 133 EG-V) nach einheitlichen Grundsätzen zu gestalten. Zur Abstimmung und Koordinierung der EU-Mitgliedstaaten zu bi-, pluri- und multilateralen Handelsfragen tagen die „Handelspolitische Ausschüsse“ wöchentliche bzw. 14-tägig. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon (AEUV) wurde die Gemeinschaftskompetenz um den Investitionsbereich erweitert. Die Verhandlungen mit Drittstaaten sowie die Vertretung der Gemeinschaft in der WTO (Welthandelsorganisation) werden – wie bereits bisher – von der Kommission durchgeführt.

Die Federführung für internationale Handelspolitik liegt beim BMWFJ. Im Rahmen des innerösterreichischen Koordinierungsprozesses für die Positionierung in den relevanten EU-Ausschüssen sind das BMF sowie die anderen Ressorts in die Entscheidungsfindung und Beschlussfassung zwingend miteinzubeziehen.

Das BMF nimmt aktiv an der Ausgestaltung der österreichischen Positionierung teil, da einerseits aus gesamtwirtschaftlicher Sicht grundsätzliche Interessen an handelspolitischen Zielsetzungen, und andererseits in zahlreichen Schnittstellenbereichen materielle Zuständigkeiten des BMF gegeben sind. Damit leistet das BMF auch einen wesentlichen Beitrag zu einer kohärenten nationalen Haltung in Schnittstellenbereichen der Handelspolitik, aber auch zur Ausräumung von Zielkonflikten.

 

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