Europäische Parlament (EP)

Das EP verleiht der EU demokratische Legitimation gegenüber ihren Bürgern. Die Mitglieder des EP werden seit 1979 alle fünf Jahre direkt gewählt. 

Rat und EP haben gemeinsame Gesetzgebungsfunktion. Mit dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon (VvL) wurde das „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“ (ehemals: Mitentscheidungsverfahren) nach Art. 294 AEU-Vertrag, bei dem sich EP und Rat gleichberechtigt auf einen von der Kommission vorgeschlagenen Gesetzestext einigen, für die meisten Politikfelder zur Regel.

EP und Rat bilden darüber hinaus gemeinsam die Haushaltsbehörde der EU; sie entscheiden in einem gesonderten Verfahren nach Art. 314 AEU-Vertrag gemeinsam über die Budgetierung des EU-Haushalts.

Der VvL begrenzt die Zahl der Abgeordneten im EP  auf höchstens 750, zuzüglich des Präsidenten. Die Anzahl der Abgeordneten pro Mitgliedsland richtet sich nach dessen Bevölkerungsgröße, wobei jedes Land mindestens 6 höchstens aber 96 Vertreter stellen darf. Im Gegensatz zu früheren Verträgen legt der VvL keine genaue Sitzaufteilung fest. Diese wird einstimmig vom Europäischen Rat in Zusammenarbeit mit dem EP bestimmt. Der Vvl kommt jedoch erst ab der nächsten Legislaturperiode des EP zur Anwendung. Für die Periode 2009 – 2014 gilt noch folgende Sitzverteilung:

Sitzverteilung im EP (2009 - 2014)

Deutschland

99

Vereinigtes Königreich

72

Frankreich

72

Italien

72

Spanien

50

Polen

50

Rumänien

33

Niederlande

25

Griechenland

22

Belgien

22

Portugal

22

Ungarn

22

Tschechische Republik

22

Schweden

18

Bulgarien

17

Österreich

17

Slowakei

13

Dänemark

13

Finnland

13

Irland

12

Litauen

12

Lettland

8

Slowenien

7

Estland

6

Zypern

6

Luxemburg

6

Malta

5

Insgesamt

736

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