Europäische Kommission (EK)

Die EK ist der Motor des institutionellen Systems der Union. Sie soll das Interesse der Europäischen Union in ihrer Gesamtheit verkörpern und vertreten. Zu den Aufgaben der EK zählt insbesondere das Initiativrecht im legislativen Bereich. Das bedeutet, das am Beginn jedes Gesetzgebungsverfahrens zumeist ein Vorschlag der EK für Verordnungen, Beschlüsse oder Richtlinien steht.

Seit dem Vertrag on Lissabon kann de EK im Rahmen eine Bürgerinitiative zur Unterbreitung von Gesetzesvorschlägen aufgefordert werden. In bestimmten Fällen kann zudem gemäß Art. 289 AEU-Vertrag auch eine Gruppe von Mitgliedstaaten oder des europäischen Parlaments, die Europäische Zentralbank, der Gerichtshof oder die Europäische Investitionsbank initiativ tätig werden.

Die EK überwacht weiters die ordnungsgemäße Anwendung des primären und sekundären Gemeinschaftsrechts, also der Verträge sowie der Richtlinien und Verordnungen. Sie kann in diesem Zusammenhang gegen die Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren einleiten und auch den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Schließlich ist die EK berechtigt, Empfehlungen und Stellungnahmen zu den im Vertrag bezeichneten Gebieten abzugeben sowie jene Befugnisse auszuüben, die ihr der Rat zur Durchführung der von ihm überlassenen Vorschriften überträgt. Eine wichtige Rolle spielt die EK etwa bei der Durchführung der Wettbewerbsvorschriften sowie in der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Der Präsident der EK sowie die EK als Kollegium werden vom Rat mit qualifizierter Mehrheit und vom Parlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder bzw. mittels Zustimmungsvotum ernannt. Der Präsident ist für die politische Führung über die Tätigkeit der EK und für die Zuständigkeitsverteilung innerhalb der EK verantwortlich.

Der EK gehört jeweils ein Kommissar pro Mitgliedsland an, die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Beschlüsse der EK werden mit der Mehrheit ihrer Mitglieder gefasst. Der zweiten EK unter Präsident Barroso (2010 - 2014) gehört von österreichischer Seite Johannes Hahn an, welcher für die Regionalpolitik zuständig ist.

Die EK ist in Generaldirektionen (GD) und Dienste untergliedert. Die wichtigsten Ansprechpartner für das Finanzministerium sind die Generaldirektionen Wirtschaft und Finanzen (GD ECFIN), Steuern und Zollunion (GD TAXUD), Haushalt (GD BUDGET) sowie Binnenmarkt und Dienstleistungen (GD MARKT) .

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