Mit dem BMF zum Export

Der Export von Waren und Dienstleistungen ist weltweit ein wesentlicher Wirtschaftsmotor. In Österreich betrugen die Gesamtausfuhren von Waren 2010 ca. € 109 Mrd. Im Rahmen des heimischen Ausfuhrförderungsverfahrens werden derzeit rd. 4 % aller österreichischen Exporte gedeckt. Das BMF prüft laufend Weiterentwicklungsschritte im Ausfuhrförderungsverfahren.

Im Rahmen des staatlich unterstützten Exportgarantieverfahrens werden typische Risiken bei Auslandsgeschäften abgesichert. Weiters ermöglicht das BMF die Inanspruchnahme günstiger Finanzierungen für diese Transaktionen (z.B. OeKB-Exportfinanzierungsverfahren EFV). Zinsgestützte Kredite und Zuschussleistungen zu Finanzierungen ermöglichen als Soft Loans die Realisierung nachhaltiger, österreichischer Projekte in ausgewählten Entwicklungsländern.

Nahezu alle EU und OECD Staaten, aber auch Schwellenländer wie China, Indien, Brasilien, oder Südafrika, verfügen über staatlich unterstützte Exportförderungsverfahren. Das österreichische Verfahren leistet daher einen wichtigen Beitrag, damit die inländische Exportwirtschaft unter fairen Wettbewerbsverhältnissen am internationalen Markt teilnehmen kann.

Die Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) ist seit 1950 als Bevollmächtigte der Republik Österreich mit der banktechnischen Behandlung von Haftungsübernahmen des Bundes betraut.

Zur Erleichterung der Finanzierung der garantiegedeckten Exporte ist die Bundesministerin für Finanzen weiters ermächtigt, Haftungen für die Kapitalaufnahmen der bevollmächtigten Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB) auf den Finanzmärkten im In- und Ausland zu übernehmen. Diese Finanzmittel werden dann der Exportwirtschaft durch das OeKB-Exportfinanzierungsverfahren (EFV) zur Verfügung gestellt.

Das österreichische Exportförderungssystem steht im Einklang mit internationalen Vereinbarungen und Verpflichtungen (im OECD- und WTO-Rahmen). Es ist im Rahmen seiner Entgeltgestaltung (Prämiengestaltung) auf Selbsttragung ausgerichtet.

Projektanträge werden auch einer Überprüfung hinsichtlich Aspekte, wie nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte, Demokratie, friedliches Zusammenleben der Völker und Umweltfragen, unterzogen (siehe auch Nachhaltigkeits-Policy-Exportförderung).

Das multilaterale Forum für die Lösung von Zahlungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit garantierten Exportkrediten oder Entwicklungszusammenarbeitskrediten stellt der Club von Paris dar. Auf Basis einer Pariser Club Vereinbarung werden Lösungen bilateral umgesetzt.

Bei Exporten aus der EU unerlässlich ist ebenso der Zoll. Die österreichische Zollverwaltung unterstützt Unternehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und ist für Fragen zu Ausfuhren aus der EU eine kompetente Anlaufstelle.

Weitere Details zu einigen Teilbereichen des Exportförderungsverfahrens, sowie den Bereichen des Zolls, finden sie unter unten stehenden Links.
                      

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