Club von Paris

Der Pariser Club ist ein Forum von 19 ständigen Mitgliedstaaten (=Gläubigerländer) in welchem Umschuldungen zwischen einem Schuldnerland und seinen Gläubigerländern multilateral vereinbart werden. Die konkreten Verhandlungen des Pariser Clubs mit Schuldnerländern haben das Ziel, die Schulden der Drittländer zu reduzieren.

Dem jeweiligen Vertreter des dem Pariser Club angehörigen Mitgliedstaates obliegt eine koordinierte und dauerhaft gemeinsame Lösung der Zahlungsprobleme mit den Vertretern der Schuldnerländer.

An den Sitzungen, nehmen auch Repräsentanten internationaler Finanzinstitutionen (Internationaler Währungsfonds, Weltbank, UNCTAD, OECD und in einzelnen Fällen regionale Entwicklungsbanken) teil um internationale Entwicklungen festzustellen und darüber zu berichten.

Die Gläubigerländer treffen einander 10 bis 11 mal jährlich, um konkrete Verhandlungen mit Schuldnerländern zu führen. Österreich wird im Club von Paris durch das Bundesministerium für Finanzen vertreten und nimmt seit 1977/78 an den Verhandlungen teil.

Die Umschuldungen können entweder kommerziell oder konzessionell sein. Kommerzielle Umschuldung bedeutet, dass die Fälligkeit der Schuld des jeweiligen Landes erstreckt wird. Bei der konzessionellen Umschuldung hingegen wird dem Schuldnerland ein Teil der Schuld erlassen.

Mehr über Schuldenerleichterungen sind den nachfolgenden LINKs zu entnehmen:

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