Der Vertrag von Nizza

Am 1. Februar 2003 ist der Vertrag von Nizza nach Ratifikation in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten und dient seither als Grundlage für das Handeln der Europäischen Union. Der Vertrag ist die derzeitig gültige Fassung des EU- bzw. EG-Vertrages. Er ist das Ergebnis der Regierungskonferenz 2000 in Nizza, die sich gemäß Arbeitsauftrag des Europäischen Rates von Helsinki mit den "left-overs" der letzten Vertragsrevision in Amsterdam befasste. Diese betrafen in erster Linie die Funktionsweise der Institutionen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Erweiterung.

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