Betriebseinnahmen


Das Gegenstück zu den Betriebsausgaben bilden die Betriebseinnahmen. Zu den Betriebseinnahmen gehören alle Zugänge in Geld oder geldwerten Vorteilen, die im Rahmen des Betriebes anfallen. Daher fallen nicht nur Einnahmen aus Ihrer eigentlichen betrieblichen Tätigkeit darunter, sondern auch beispielsweise Einnahmen aus Hilfsgeschäften – wie Anlagenverkäufe – oder aus Versicherungsentschädigungen, aber auch geringfügige Zuwendungen von Geschäftsfreunden, Kundinnen und Kunden oder Patientinnen und Patienten (zB Urlaubsreisen, Sach- oder Geldzuwendungen).

Im Einzelnen gehören zu den Betriebseinnahmen insbesondere:

zum Seitenanfang scrollen

Seiteninhalt drucken

zum Seitenende springen