INFO zur Besteuerung von Investmentfonds nach dem InvFG 2011

Steuerlich relevante Daten sind ab 1. April 2012 nur noch ausschließlich an die ÖKB zu melden.

Nähere Informationen dazu siehe: http://www.oekb.at/de/kapitalmarkt/meldungen/kest-quest/Seiten/default.aspx (deutsch) und http://www.oekb.at/en/capital-market/notifications/capital-yields-withholding-tax/Pages/default.aspx (englisch)

Die Vorgangsweise hinsichtlich der EU-Quellensteuer ist davon nicht betroffen und bleibt unberührt, insbesondere bleibt die Verpflichtung zur laufenden Meldung der EU-Quellensteuer weiter aufrecht.

Ausschüttungsgleiche Erträge ab 2012 sind bei der ÖKB unter den obigen Links einsehbar.

Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Investmentfonds für die Jahre 1998 bis 2011:

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