Gaststättenpauschalierungs-Verordnung

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmittel und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten-und Beherbergungsgewerbes geändert wird, wurde am 28. Juni 2007 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 149/2007) veröffentlicht.

Die Gaststättenpauschalierungverordnung in der geltenden Fassung wurde vom VfGH (GZ. V 113/11-14 vom 14. März 2012) als verfassungswidrig aufgehoben und ist letztmalig bei der Veranlagung für 2012 anzuwenden.

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