Protokolle

Einkommensteuerprotokolle

Im Rahmen der jährlich stattfindenden "Steuerdialoge" werden ua Zweifelsfragen von Vertretern der Finanzämter gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen besprochen. Als Ergebnis dieser Besprechung wird ein Einkommensteuerprotokoll erstellt, das Ergänzungen und Klarstellungen zu den EStR 2000 und den bestehenden Erlässen enthält. Die einzelnen Punkte dieses Einkommensteuerprotokolles sind nach Paragraphen des Einkommensteuergesetzes aufsteigend geordnet. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Erlässe auf Spezialgebiete des Steuerrechts eingehen und daher gewisse Grundkenntnisse voraussetzen. Für spezielle Auskünfte stehen Ihnen die Beamten Ihres Finanzamtes gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an die zu diesem Zweck eingerichteten Infocenter.

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